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Tschechische Arbeitgeber müssen ab 1. April 2026 das neue digitale JMHZ-Portal für alle Meldungen zu ausländischen Arbeitskräften nutzen

Apr. 2, 2026
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Tschechische Arbeitgeber müssen ab 1. April 2026 das neue digitale JMHZ-Portal für alle Meldungen zu ausländischen Arbeitskräften nutzen
Eine letzte Erinnerung des Ministeriums für Arbeit und Soziales (MPSV) bestätigt, dass ab heute jeder tschechische Arbeitgeber, der einen Drittstaatsangehörigen einstellt oder aus dem Beschäftigungsverhältnis entlässt, die Änderung ausschließlich über das neue Portal Jednotné měsíční hlášení zaměstnavatele (JMHZ) melden muss. Bis Mitternacht am 31. März konnten Unternehmen ihre gesetzliche Meldepflicht noch durch das Versenden einer „Informační karta“ (Beschäftigungsbeginn) oder eines „Sdělení“ (Beschäftigungsende) per E-Mail an das örtliche Arbeitsamt erfüllen. Diese Kanäle sind nun abgeschaltet; jeder Versuch, ein Papierformular oder eine Ad-hoc-E-Mail einzureichen, wird abgelehnt. Die Einführung des JMHZ schließt eine zweijährige Digitalisierungsinitiative ab, die Mitte 2024 begann und darauf abzielt, die Mitarbeiter der Arbeitsämter von der Dateneingabe zu entlasten, damit sie sich stärker auf die Kontrolle konzentrieren können.

Praktisch haben Unternehmen drei Möglichkeiten zur Meldung: (1) Anmeldung über das Webformular mit Datenbox-ID oder BankID; (2) Hochladen einer XML-Datei über die Datenbox; oder (3) direkte Anbindung ihres HR-Systems an die API des MPSV. Jede XML-Nachricht kann bis zu 10 Arbeitnehmer abdecken, und eine Stellvertretung ist mit einer Vollmacht erlaubt – was besonders für globale Mobilitätsanbieter mit mehreren Kunden nützlich ist. Die Nichtmeldung innerhalb von 10 Tagen nach dem Ereignis kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 CZK geahndet werden.

Tschechische Arbeitgeber müssen ab 1. April 2026 das neue digitale JMHZ-Portal für alle Meldungen zu ausländischen Arbeitskräften nutzen


Globale Mobilitätsteams sollten überprüfen, ob die Datenbox-Zugangsdaten ihrer tschechischen Niederlassungen aktiv sind und ob die neuen CZ-NACE 2025-Codes in den HRIS-Exporten berücksichtigt werden – die Klassifikationsänderung ist seit dem 20. Januar in Kraft. Arbeitgeber, die regionale Lohnabrechnungsdienstleister nutzen, müssen eine aktualisierte Datenverarbeitungsvereinbarung unterzeichnen, da der Dienstleister nun personenbezogene Daten (Passscans, Aufenthaltstitel-IDs) direkt an die Server des Arbeitsamts übermittelt.

Einwanderungsberater warnen, dass der erste monatliche Meldezyklus – fällig bis zum 20. April für Einstellungen im März – die eigentliche Bewährungsprobe sein wird. Multinationale Unternehmen mit rotierenden Entsendungen sollten für ihre Linienmanager Spickzettel vorbereiten, damit Abgänge, vorzeitige Beendigungen und innerbetriebliche Versetzungen der Mobilitätsabteilung in Echtzeit gemeldet werden. Das Arbeitsamt hat angekündigt, im April noch Nachsicht zu üben, aber ab Mai mit Prüfungen zu beginnen; Sanktionen können eine vorübergehende Aussetzung der Arbeitsmarktprüfung bedeuten, was effektiv neue Arbeitserlaubnisanträge für Nicht-EU-Mitarbeiter blockiert.
Quelle: Kurzy.cz / MPSV notice

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