
Die belgische Bundesregierung hat einen ihrer umstrittensten Migrationsvorschläge wiederbelebt: Die Polizei soll künftig private Wohnungen betreten dürfen, um Personen festzunehmen, die Abschiebebescheide ignorieren. Am Freitag, dem 3. April, genehmigte der Ministerrat den Gesetzentwurf in zweiter Lesung und leitete ihn zur rechtlichen Prüfung an den Staatsrat weiter, bevor im Frühjahr mit einer Parlamentsabstimmung gerechnet wird.
Laut dem Entwurf dürfen Polizeibeamte gemeinsam mit Mitarbeitern des Einwanderungsamts (DVZ) eine Wohnung betreten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Person steht unter einem endgültigen Ausreisebefehl, verweigert die Zusammenarbeit bei der Abschiebung und wird als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit eingestuft. Ein Betreten der Wohnung erfordert weiterhin die vorherige Genehmigung eines Untersuchungsrichters, und die Maßnahme darf nur zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends durchgeführt werden.
Justizministerin Annelies Verlinden betont, die Reform werde die Rückkehrpolitik Belgiens glaubwürdig machen, während Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt argumentiert, dass so eine Lücke geschlossen werde, die es „kriminellen Illegalen“ ermögliche, sich „hinter ihren Haustüren zu verstecken“. Menschenrechtsorganisationen und mehrere Oppositionsparteien warnen hingegen, dass die Maßnahme die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen könnte, die durch Artikel 15 der belgischen Verfassung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Ein ähnlicher Vorschlag war 2018 gescheitert, weil frankophone Liberale ihre Unterstützung zurückzogen; die aktuelle Koalition betont, dass neue Schutzmechanismen nun ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Durchsetzung und Grundrechten gewährleisten.
Wird das Gesetz verabschiedet, hat dies praktische Folgen für Umzugsanbieter und Arbeitgeber, die ausländische Auftragnehmer beschäftigen. Personen, die ihre Arbeitserlaubnis überschreiten und anschließend einen Ausreisebefehl ignorieren, könnten direkt an der Haustür festgenommen und sofort in ein geschlossenes Abschiebezentrum gebracht werden. Personalabteilungen sollten daher die Einhaltung von Visumsfristen verstärkt kontrollieren, rechtzeitige Verlängerungsanträge sicherstellen und Notfallpläne für Familienmitglieder vorbereiten, die von unangekündigten Vollzugsmaßnahmen betroffen sein könnten.
Der Fortgang des Gesetzes wird in der gesamten EU genau beobachtet, da auch andere Mitgliedstaaten ihre Rückkehrmaßnahmen im Vorfeld des Migrations- und Asylpakts der EU verschärfen. Für Belgien könnte der Erfolg oder Misserfolg dieses Gesetzes die politische Debatte im Vorfeld der Kommunalwahlen 2026 maßgeblich prägen.
Laut dem Entwurf dürfen Polizeibeamte gemeinsam mit Mitarbeitern des Einwanderungsamts (DVZ) eine Wohnung betreten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Person steht unter einem endgültigen Ausreisebefehl, verweigert die Zusammenarbeit bei der Abschiebung und wird als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit eingestuft. Ein Betreten der Wohnung erfordert weiterhin die vorherige Genehmigung eines Untersuchungsrichters, und die Maßnahme darf nur zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends durchgeführt werden.
Justizministerin Annelies Verlinden betont, die Reform werde die Rückkehrpolitik Belgiens glaubwürdig machen, während Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt argumentiert, dass so eine Lücke geschlossen werde, die es „kriminellen Illegalen“ ermögliche, sich „hinter ihren Haustüren zu verstecken“. Menschenrechtsorganisationen und mehrere Oppositionsparteien warnen hingegen, dass die Maßnahme die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzen könnte, die durch Artikel 15 der belgischen Verfassung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.
Ein ähnlicher Vorschlag war 2018 gescheitert, weil frankophone Liberale ihre Unterstützung zurückzogen; die aktuelle Koalition betont, dass neue Schutzmechanismen nun ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Durchsetzung und Grundrechten gewährleisten.
Wird das Gesetz verabschiedet, hat dies praktische Folgen für Umzugsanbieter und Arbeitgeber, die ausländische Auftragnehmer beschäftigen. Personen, die ihre Arbeitserlaubnis überschreiten und anschließend einen Ausreisebefehl ignorieren, könnten direkt an der Haustür festgenommen und sofort in ein geschlossenes Abschiebezentrum gebracht werden. Personalabteilungen sollten daher die Einhaltung von Visumsfristen verstärkt kontrollieren, rechtzeitige Verlängerungsanträge sicherstellen und Notfallpläne für Familienmitglieder vorbereiten, die von unangekündigten Vollzugsmaßnahmen betroffen sein könnten.
Der Fortgang des Gesetzes wird in der gesamten EU genau beobachtet, da auch andere Mitgliedstaaten ihre Rückkehrmaßnahmen im Vorfeld des Migrations- und Asylpakts der EU verschärfen. Für Belgien könnte der Erfolg oder Misserfolg dieses Gesetzes die politische Debatte im Vorfeld der Kommunalwahlen 2026 maßgeblich prägen.
Quelle: The Brussels Times
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