
Spanien hat begonnen, unbegleitete minderjährige Migranten aus den überfüllten Aufnahmezentren der Kanarischen Inseln auf Einrichtungen auf dem Festland zu verlegen. Regionale Behörden fordern jedoch klarere rechtliche Garantien, bevor das Programm ausgeweitet wird. Am 13. April forderte die kanarische Regierung „vollständige rechtliche Sicherheit“, um sicherzustellen, dass der Umverteilungsplan – ermöglicht durch die im letzten Jahr geänderte Fassung von Artikel 35 des Einwanderungsgesetzes – ohne gerichtliche Anfechtungen fortgesetzt werden kann. Die erste Verlegung am Montag betraf lediglich zehn Minderjährige – kaum 1,2 Prozent der 830 Jugendlichen, die der Oberste Gerichtshof den Zentralbehörden zur Umsiedlung zugewiesen hat. Bei der aktuellen Obergrenze von 40 Verlegungen pro Woche würden die Inseln bis mindestens Januar 2027 überlastet bleiben, was die Belastung der lokalen Sozialdienste und Bildungssysteme verlängert. Für die autonomen Gemeinschaften auf dem Festland bedeutet die Aufnahme der Minderjährigen, kurzfristig zusätzliche Schulplätze, Gesundheitsversorgung und spezialisiertes Betreuungspersonal sicherstellen zu müssen. Personalabteilungen von Unternehmen, die Gemeinschaftsprojekte oder Corporate-Volunteering-Programme fördern, könnten neue Partnerschaften eingehen, da NGOs ihre Unterstützungsangebote in den Zielregionen ausbauen. Die politische Dimension ist sensibel: Während Andalusien und Madrid der Aufnahme zugestimmt haben, hat Galicien 15 Zuweisungen angefochten und argumentiert, einige Minderjährige „möchten lieber auf den Kanaren bleiben“. Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren Regionen sollten beobachten, wo die Ausgaben für Kinderschutz – und mögliche Steuern zur Finanzierung – steigen könnten. Langfristig sind die Verlegungen Teil von Spaniens Bestreben, die Aufnahmeverantwortung landesweit gerechter zu verteilen – ein Modell, das das Innenministerium bei den bevorstehenden EU-Verhandlungen zum Pakt für Migration und Asyl hervorheben möchte.
Quelle: Europa Press