
Spanien steht kurz davor, die größte Legalisierung von Ausländern seit 2005 einzuleiten. Minister Félix Bolaños bestätigte am 13. April, dass der Ministerrat am 14. April über ein außergewöhnliches Verfahren abstimmen wird, das schätzungsweise einer halben Million Menschen, die sich bereits ohne Aufenthaltsstatus im Land aufhalten, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse gewähren könnte. Die Reform greift einen von Bürgern initiierten Gesetzentwurf auf, der von mehr als 700.000 Unterschriften unterstützt wird, und beschleunigt ein im Januar angekündigtes Dekret.
Laut dem von Europa Press eingesehenen Entwurf qualifizieren sich zwei Hauptgruppen: Zum einen Asylsuchende, die vor dem 31. Dezember 2025 einen Antrag gestellt haben, unabhängig davon, ob ihr Antrag genehmigt wurde. Zum anderen Wirtschaftsmigranten, die nachweisen können, dass sie seit mindestens dem 31. Juli 2025 ununterbrochen in Spanien leben. Antragsteller müssen ein sauberes Führungszeugnis vorweisen und dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Familienangehörige, einschließlich minderjähriger Kinder, die bereits in Spanien sind, können im selben Antrag mit aufgenommen werden.
Die neue Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr, berechtigt sofort zur Arbeit in ganz Spanien und kann nach Ablauf des ersten Jahres in reguläre Genehmigungen gemäß den bestehenden Einwanderungsbestimmungen umgewandelt werden. Die Behörden versprechen, dass Anträge innerhalb von 15 Tagen angenommen und innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden; sobald ein Antrag angenommen ist, darf der Migrant während der Bearbeitungszeit arbeiten.
Für Arbeitgeber, die mit Arbeitskräftemangel kämpfen – insbesondere in der Gastronomie, Landwirtschaft und Altenpflege – bietet das Programm einen legalen Weg, bereits integrierte und oft spanischsprachige Arbeitskräfte einzustellen. Zudem bringt es Spanien in Einklang mit mehreren EU-Ländern (Italien 2020, Portugal 2021), die humanitäre Legalisierungen nutzten, um nach der Pandemie Arbeitslücken zu schließen.
Unternehmen mit globaler Mobilität sollten ihre Schattenlohnabrechnung überprüfen und Onboarding-Prozesse vorbereiten, da Arbeitnehmer, die sich beispielsweise am 1. Mai legalisieren, bereits im Frühsommer für formelle Arbeitsverträge zur Verfügung stehen könnten.
Die politischen Weichen sind hochgesteckt: Pro-Migrations-NGOs feiern den Plan als historisch, während die Oppositionspartei Vox ihn als Anreiz für irreguläre Einreisen kritisiert. HR-Verantwortliche sollten daher den Gesetzestext auf mögliche kurzfristige Änderungen achten, insbesondere bei den Anforderungen an Hintergrundprüfungen und sektoralen Quoten, die die Anspruchsberechtigung einschränken könnten.
Laut dem von Europa Press eingesehenen Entwurf qualifizieren sich zwei Hauptgruppen: Zum einen Asylsuchende, die vor dem 31. Dezember 2025 einen Antrag gestellt haben, unabhängig davon, ob ihr Antrag genehmigt wurde. Zum anderen Wirtschaftsmigranten, die nachweisen können, dass sie seit mindestens dem 31. Juli 2025 ununterbrochen in Spanien leben. Antragsteller müssen ein sauberes Führungszeugnis vorweisen und dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Familienangehörige, einschließlich minderjähriger Kinder, die bereits in Spanien sind, können im selben Antrag mit aufgenommen werden.
Die neue Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr, berechtigt sofort zur Arbeit in ganz Spanien und kann nach Ablauf des ersten Jahres in reguläre Genehmigungen gemäß den bestehenden Einwanderungsbestimmungen umgewandelt werden. Die Behörden versprechen, dass Anträge innerhalb von 15 Tagen angenommen und innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden; sobald ein Antrag angenommen ist, darf der Migrant während der Bearbeitungszeit arbeiten.
Für Arbeitgeber, die mit Arbeitskräftemangel kämpfen – insbesondere in der Gastronomie, Landwirtschaft und Altenpflege – bietet das Programm einen legalen Weg, bereits integrierte und oft spanischsprachige Arbeitskräfte einzustellen. Zudem bringt es Spanien in Einklang mit mehreren EU-Ländern (Italien 2020, Portugal 2021), die humanitäre Legalisierungen nutzten, um nach der Pandemie Arbeitslücken zu schließen.
Unternehmen mit globaler Mobilität sollten ihre Schattenlohnabrechnung überprüfen und Onboarding-Prozesse vorbereiten, da Arbeitnehmer, die sich beispielsweise am 1. Mai legalisieren, bereits im Frühsommer für formelle Arbeitsverträge zur Verfügung stehen könnten.
Die politischen Weichen sind hochgesteckt: Pro-Migrations-NGOs feiern den Plan als historisch, während die Oppositionspartei Vox ihn als Anreiz für irreguläre Einreisen kritisiert. HR-Verantwortliche sollten daher den Gesetzestext auf mögliche kurzfristige Änderungen achten, insbesondere bei den Anforderungen an Hintergrundprüfungen und sektoralen Quoten, die die Anspruchsberechtigung einschränken könnten.
Quelle: Europa Press
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