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Der spanische Staatsrat weist auf rechtliche Lücken im Massen-Regularisierungsplan für 500.000 Migranten hin

Apr. 12, 2026
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Der spanische Staatsrat weist auf rechtliche Lücken im Massen-Regularisierungsplan für 500.000 Migranten hin
Spaniens außergewöhnliche Regularisierung von schätzungsweise einer halben Million undokumentierter Migranten – deren Antragsphase Ende dieses Monats starten soll – stieß am 11. April auf ein verfahrenstechnisches Hindernis, als der Staatsrat eine scharf formulierte Stellungnahme veröffentlichte, in der strengere Hintergrundprüfungen und klarere Finanzierungsregelungen gefordert werden. La Vanguardia berichtet, dass das beratende Gremium davor warnte, selbstbescheinigte Strafregistererklärungen zuzulassen, wenn das Herkunftsland kein entsprechendes Zertifikat ausstellen kann, und die Regierung aufforderte, die Ressourcen der Einwanderungsbehörden zur Bearbeitung des Antragsansturms transparent darzulegen. Die von Sozialisten geführte Koalition plant, Personen, die entweder vor dem 31. Dezember 2025 Asyl beantragt haben oder „außergewöhnliche Bindungen“ (arraigo) zu Spanien nachweisen können, eine dreijährige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Der Staatsrat befürwortet grundsätzlich die humanitäre Begründung, fordert jedoch, dass Madrid sicherstellt, dass Begünstigte nicht gleichzeitig einen anderen vorübergehenden Status, wie internationalen Schutz, innehaben, und verlangt eine präzisere Definition von „Verwundbarkeit“. Für Arbeitgeber könnte das Dekret einen neuen Pool legal beschäftigbarer Arbeitskräfte in besonders von Fachkräftemangel betroffenen Branchen – insbesondere Logistik, Gastronomie und Altenpflege – erschließen, allerdings nur, wenn administrative Engpässe vermieden werden. Die Kanzlei Sagardoy Abogados schätzt, dass die Personalstärke in Spaniens Ausländerbehörden um 30 % erhöht werden müsste, um die im Entwurf vorgesehene sechsmonatige Entscheidungsfrist einzuhalten. Das Ministerium für Integration begrüßte die Stellungnahme und kündigte „technische Verbesserungen“ an, bevor das Dekret am 14. April dem Kabinett vorgelegt wird. Beobachter erwarten kurzfristige Änderungen, die die Anforderungen an Polizeilichescheine präzisieren und zusätzliche Mittel für digitale Fallmanagement-Tools bereitstellen. Unternehmen, die planen, aus dem Regularisierungspool zu rekrutieren, sollten den finalen Text genau verfolgen: Die Nichteinhaltung der strengeren Vorgaben könnte Arbeitsverträge ungültig machen und Bußgelder nach sich ziehen. Bei Verabschiedung wäre dies Spaniens sechste außergewöhnliche Amnestie seit 1986 und zugleich die technologisch fortschrittlichste, mit Uploads, biometrischen Terminen und Steuer-Identifikationsnummern, die alle über ein neues Online-Portal abgewickelt werden. Teams für globale Mobilität sollten jetzt rechtlichen Beistand organisieren, um das Portal nach dessen Öffnung zu testen: Eine frühzeitige Antragstellung dürfte der wichtigste Faktor für eine schnelle Bearbeitung sein.
Quelle: La Vanguardia

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