
Die Grenzschutz-Einheit Nadodrzański, zuständig für Polens westliche Grenze, meldete am 20. April 2026, dass seit dem 1. Januar 215 Rückkehrentscheidungen gegen Nicht-EU-Bürger erlassen wurden, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit eingestuft wurden. Die Mehrheit der Fälle betrifft ukrainische und georgische Staatsangehörige, doch bei der jüngsten Kontrollaktion am Wochenende wurden auch Personen aus Ruanda und Belarus erfasst. Die Delikte reichten von Trunkenheit am Steuer und Drogenbesitz bis hin zu wiederholten Verstößen gegen Fahrverbote und Vorwürfen häuslicher Gewalt.
Nach den Artikeln 329–332 des polnischen Ausländergesetzes können Grenzbeamte eine sofortige Rückkehranordnung aussprechen, wenn ein Ausländer „eine reale, gegenwärtige und ausreichend ernste Bedrohung“ für die Gesellschaft darstellt. Die Betroffenen erhalten ein verpflichtendes Wiedereinreiseverbot für fünf oder sieben Jahre in alle Schengen-Staaten. Die Zahlen der Einheit Nadodrzański deuten darauf hin, dass Polen auf dem Weg ist, die 500 Rückführungen wegen öffentlicher Ordnung aus dem Vorjahr zu übertreffen – ein Zeichen für Warschaus härtere Haltung gegenüber der postpandemischen Migration und grenzüberschreitender Kriminalität.
Für Arbeitgeber, insbesondere in den Logistik- und Bausektoren, die stark auf ukrainische und georgische Arbeitskräfte angewiesen sind, sind diese Zahlen ein Weckruf. Unternehmen, die Arbeitserlaubnisse sponsern, sollten ihre internen Compliance-Prüfungen verschärfen – etwa durch Überprüfung offener Bußgelder, Aktualisierungen von Strafregistereinträgen und Alkoholtests – um plötzliche Arbeitsausfälle zu vermeiden. Einige Firmen überarbeiten ihre Verhaltenskodizes, um klarzustellen, dass Straftaten in der Freizeit das Aufenthaltsrecht in Polen gefährden können.
Die Daten verdeutlichen auch regionale Unterschiede innerhalb des polnischen Grenzschutzes. Die Einheit Nadodrzański mit Sitz in Krosno Odrzańskie betreut wichtige Autobahnübergänge nach Deutschland und setzt verstärkt auf gemeinsame Patrouillen mit der deutschen Polizei, um Straftäter bereits vor der Grenzüberquerung zu fassen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Einheit Podlaski an der belarussischen Grenze vor allem auf die Verhinderung illegaler Grenzübertritte durch Waldgebiete.
Menschenrechtsorganisationen äußern Bedenken hinsichtlich der rechtsstaatlichen Garantien bei vor Ort erlassenen Rückkehrentscheidungen, doch das Innenministerium betont, dass Rechtsmittel weiterhin bestehen. Ausländer können eine Rückführung innerhalb von 14 Tagen anfechten, wobei die Einlegung eines Widerspruchs jedoch nicht automatisch die Ausreisepflicht aussetzt.
Nach den Artikeln 329–332 des polnischen Ausländergesetzes können Grenzbeamte eine sofortige Rückkehranordnung aussprechen, wenn ein Ausländer „eine reale, gegenwärtige und ausreichend ernste Bedrohung“ für die Gesellschaft darstellt. Die Betroffenen erhalten ein verpflichtendes Wiedereinreiseverbot für fünf oder sieben Jahre in alle Schengen-Staaten. Die Zahlen der Einheit Nadodrzański deuten darauf hin, dass Polen auf dem Weg ist, die 500 Rückführungen wegen öffentlicher Ordnung aus dem Vorjahr zu übertreffen – ein Zeichen für Warschaus härtere Haltung gegenüber der postpandemischen Migration und grenzüberschreitender Kriminalität.
Für Arbeitgeber, insbesondere in den Logistik- und Bausektoren, die stark auf ukrainische und georgische Arbeitskräfte angewiesen sind, sind diese Zahlen ein Weckruf. Unternehmen, die Arbeitserlaubnisse sponsern, sollten ihre internen Compliance-Prüfungen verschärfen – etwa durch Überprüfung offener Bußgelder, Aktualisierungen von Strafregistereinträgen und Alkoholtests – um plötzliche Arbeitsausfälle zu vermeiden. Einige Firmen überarbeiten ihre Verhaltenskodizes, um klarzustellen, dass Straftaten in der Freizeit das Aufenthaltsrecht in Polen gefährden können.
Die Daten verdeutlichen auch regionale Unterschiede innerhalb des polnischen Grenzschutzes. Die Einheit Nadodrzański mit Sitz in Krosno Odrzańskie betreut wichtige Autobahnübergänge nach Deutschland und setzt verstärkt auf gemeinsame Patrouillen mit der deutschen Polizei, um Straftäter bereits vor der Grenzüberquerung zu fassen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Einheit Podlaski an der belarussischen Grenze vor allem auf die Verhinderung illegaler Grenzübertritte durch Waldgebiete.
Menschenrechtsorganisationen äußern Bedenken hinsichtlich der rechtsstaatlichen Garantien bei vor Ort erlassenen Rückkehrentscheidungen, doch das Innenministerium betont, dass Rechtsmittel weiterhin bestehen. Ausländer können eine Rückführung innerhalb von 14 Tagen anfechten, wobei die Einlegung eines Widerspruchs jedoch nicht automatisch die Ausreisepflicht aussetzt.
Quelle: Nadodrzański Border Guard
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