
Die polnische Grenzschutzbehörde (Straż Graniczna) hat am 17. April stillschweigend ihre öffentlichen Hinweise für Reisende aktualisiert, die künftig im Rahmen des neuen EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) abgefertigt werden. Die Online-Mitteilung ergänzt die am 7. April veröffentlichten Anweisungen und ist Teil einer letzten Informationskampagne, da Polen zusammen mit 28 weiteren Schengen- und assoziierten Staaten die sechsmonatige stufenweise Einführung ab dem 12. Oktober 2025 vorbereitet.
Die überarbeitete Seite klärt, welche Kategorien von Drittstaatsangehörigen von der biometrischen Erfassung ausgenommen sind, wie die verbleibenden Aufenthaltstage nach der 90/180-Tage-Regel in Echtzeit überprüft werden können und welche Datenschutzmaßnahmen gelten. Zudem wird hervorgehoben, dass Fluggesellschaften künftig eingeschränkten Zugriff auf EES-Daten erhalten, um Visa-Einreisezahlen zu überprüfen – ein Punkt, der besonders für Geschäftsflug- und Busreiseveranstalter relevant ist, die regelmäßig Nicht-EU-Passagiere in Polen an Bord nehmen.
Für Teams im Bereich der Unternehmensmobilität ist die wichtigste Neuerung, dass Reisepässe nach dem Start des EES nicht mehr manuell abgestempelt werden. Stattdessen erfasst das System jede Grenzüberquerung automatisch, wodurch eine sofortige Erkennung von Überziehungen möglich wird. Vielfache Geschäftsreisende und rotierende Mitarbeiter, die auf Kurzzeitvisa angewiesen sind, müssen daher ihre Reisedaten künftig noch genauer im Blick behalten. Arbeitgeber sollten ihre internen Reisegenehmigungssysteme überprüfen, um sicherzustellen, dass Schengen-Tage erfasst und mögliche Überziehungen vor der Buchung von Tickets erkannt werden.
Das Update der Grenzschutzbehörde bestätigt außerdem, dass Polen beabsichtigt, seine nationalen automatisierten e-Gates an den Flughäfen Warschau-Chopin und Krakau-Balice von Anfang an an das EES anzubinden. Tests mit ausgewählten Fluggesellschaften sollen diesen Sommer starten. Bei Erfolg könnte dies die Wartezeiten verkürzen, aber auch das Risiko erhöhen, dass unvorbereitete Reisende wegen fehlender biometrischer Erfassung das Boarding verweigert wird.
Obwohl die meisten Details den EU-weiten Mitteilungen entsprechen, ist die polnische Klarstellung besonders bedeutsam, da die Landgrenzen Polens – insbesondere zu Ukraine und Belarus – zu den verkehrsreichsten der Region gehören. Logistikunternehmen, die Fahrer mit Kurzzeitvisa einsetzen, sehen sich nun zusätzlichen Datenerfassungsanforderungen gegenüber, die den grenzüberschreitenden Güterverkehr verlangsamen könnten, wenn Mitarbeiter nicht rechtzeitig vorregistriert werden.
Die überarbeitete Seite klärt, welche Kategorien von Drittstaatsangehörigen von der biometrischen Erfassung ausgenommen sind, wie die verbleibenden Aufenthaltstage nach der 90/180-Tage-Regel in Echtzeit überprüft werden können und welche Datenschutzmaßnahmen gelten. Zudem wird hervorgehoben, dass Fluggesellschaften künftig eingeschränkten Zugriff auf EES-Daten erhalten, um Visa-Einreisezahlen zu überprüfen – ein Punkt, der besonders für Geschäftsflug- und Busreiseveranstalter relevant ist, die regelmäßig Nicht-EU-Passagiere in Polen an Bord nehmen.
Für Teams im Bereich der Unternehmensmobilität ist die wichtigste Neuerung, dass Reisepässe nach dem Start des EES nicht mehr manuell abgestempelt werden. Stattdessen erfasst das System jede Grenzüberquerung automatisch, wodurch eine sofortige Erkennung von Überziehungen möglich wird. Vielfache Geschäftsreisende und rotierende Mitarbeiter, die auf Kurzzeitvisa angewiesen sind, müssen daher ihre Reisedaten künftig noch genauer im Blick behalten. Arbeitgeber sollten ihre internen Reisegenehmigungssysteme überprüfen, um sicherzustellen, dass Schengen-Tage erfasst und mögliche Überziehungen vor der Buchung von Tickets erkannt werden.
Das Update der Grenzschutzbehörde bestätigt außerdem, dass Polen beabsichtigt, seine nationalen automatisierten e-Gates an den Flughäfen Warschau-Chopin und Krakau-Balice von Anfang an an das EES anzubinden. Tests mit ausgewählten Fluggesellschaften sollen diesen Sommer starten. Bei Erfolg könnte dies die Wartezeiten verkürzen, aber auch das Risiko erhöhen, dass unvorbereitete Reisende wegen fehlender biometrischer Erfassung das Boarding verweigert wird.
Obwohl die meisten Details den EU-weiten Mitteilungen entsprechen, ist die polnische Klarstellung besonders bedeutsam, da die Landgrenzen Polens – insbesondere zu Ukraine und Belarus – zu den verkehrsreichsten der Region gehören. Logistikunternehmen, die Fahrer mit Kurzzeitvisa einsetzen, sehen sich nun zusätzlichen Datenerfassungsanforderungen gegenüber, die den grenzüberschreitenden Güterverkehr verlangsamen könnten, wenn Mitarbeiter nicht rechtzeitig vorregistriert werden.
Quelle: Komenda Główna Straży Granicznej
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