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Spanien weist Grenzpolizei stillschweigend an, EES-Kontrollen bei Gibraltar-Reisenden zu überspringen

Apr. 24, 2026
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Spanien weist Grenzpolizei stillschweigend an, EES-Kontrollen bei Gibraltar-Reisenden zu überspringen
In einem vertraulichen Rundschreiben vom 22. April hat die Einwanderungseinheit der spanischen Nationalpolizei alle Grenzstellen – insbesondere den Landübergang in La Línea und die Flughäfen mit Gibraltar-Verkehr – angewiesen, Staatsangehörige Gibraltars nicht mehr im neuen Ein- und Ausreisesystem der EU (EES) zu registrieren. Das seit dem 10. April voll funktionsfähige EES ersetzt das bisherige Stempeln von Pässen durch die Erfassung biometrischer Daten bei jedem Kurzzeitbesucher aus Nicht-EU-Staaten. Indem Spanien die Einwohner Gibraltars – die formal weiterhin britische Staatsbürger sind – ausnimmt, umgeht es eine EU-Regelung, die für das Gebiet keine schriftliche Ausnahme vorsieht. Das Polizeischreiben nennt weder eine rechtliche Grundlage noch eine zeitliche Begrenzung, doch Beamte deuten an, dass es sich um eine „vorübergehende Übergangslösung“ handelt, bis das lang erwartete EU-UK-Mobilitätsabkommen für Gibraltar am 15. Juli in Kraft tritt. Praktisch erleichtert die Anweisung den täglichen Pendelverkehr der rund 10.000 Gibraltar-Arbeitnehmer, schafft aber potenzielle Unstimmigkeiten in der zentralen EES-Datenbank. Reisende, die über Gibraltar ohne digitale Erfassung einreisen und später über Malaga oder Madrid aus dem Schengen-Raum ausreisen, könnten fälschlicherweise als Überzieher registriert werden, was bei künftigen Einreisen zu Problemen führen kann. Fluggesellschaften müssen mit Fehlalarmen rechnen und Passagiere darauf hinweisen, Einreisedokumente mitzuführen. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in Gibraltars florierenden Finanz- und Online-Gaming-Sektoren einsetzen, verringert die Ausnahme kurzfristige Hürden, erhöht aber die Compliance-Komplexität bei Weiterreisen innerhalb des Schengen-Raums. Mobilitätsmanager sollten ihre Mitarbeiter anweisen, Bordkarten aufzubewahren und gegebenenfalls manuelle Passstempel zu verlangen, um bis zum Abschluss des bilateralen Abkommens eine nachvollziehbare Dokumentation sicherzustellen.
Quelle: The Spanish Eye

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