
Die italienische Abgeordnetenkammer hat am 24. April die Umwandlung des Dekrets Nr. 23/2026 endgültig gebilligt – ein umfangreiches Paket, das die Maßnahmen zur öffentlichen Ordnung verschärft und mehrere Kapitel des Einwanderungsrechts neu regelt. Die Abstimmung (162 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen) erfolgte weniger als 24 Stunden vor Ablauf des Dekrets, nach einer nächtlichen Sitzung, die von parteiübergreifenden Interpretationen von „Bella Ciao“ und der Nationalhymne begleitet wurde. Kapitel IV, der für Akteure der globalen Mobilität besonders relevante Abschnitt, führt schnellere Identitätsprüfungen für ausländische Gefangene ein, vereinfacht die Benachrichtigungen zu Asylentscheidungen und erweitert das Netz von Aufnahme- und Haftzentren. Zudem wird das Rahmenabkommen Italiens mit der Schweiz zu gemeinsamen Migrationsprojekten kodifiziert, was Roms Absicht signalisiert, grenzüberschreitende Mittel für Rückführungsmaßnahmen zu nutzen. Ein weiterer Artikel erweitert die Befugnisse der Präfekten, die sofortige Abschiebung von Drittstaatsangehörigen anzuordnen, die eine „konkrete Bedrohung“ für die öffentliche Sicherheit darstellen – selbst wenn ein Rechtsmittel anhängig ist – vorausgesetzt, grundlegende Verfahrensgarantien werden eingehalten. Arbeitgeber, die Entsendungen planen, müssen daher mit strengeren Polizeikontrollen bei nicht-EU-Mitarbeitern mit Vorstrafen rechnen. Das Dekret enthielt die umstrittene „Rückführungsprämie“ für Anwälte, doch diese Klausel wurde noch am selben Nachmittag durch ein separates Korrekturdekret außer Kraft gesetzt (siehe vorherige Meldung). Das Parlament muss den Korrekturtext bis Ende Juni umsetzen, sodass regulatorische Unsicherheiten mindestens zwei Monate anhalten werden. Unternehmen sollten die Umsetzungsschreiben des Innenministeriums genau verfolgen: Neue Meldeformulare bei Ankunft und Anforderungen zur Identitätszusammenarbeit bei Inhaftierten könnten zusätzliche Compliance-Schritte im Personalwesen erfordern, wenn nicht-EU-Personal nach Italien entsandt wird.
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