
Der Europäische Gerichtshof ist einen bedeutenden Schritt näher daran, Italiens umstrittenen Plan zur Bearbeitung irregulärer Migranten in Albanien zu genehmigen. In einer am 23. April veröffentlichten Stellungnahme kam Generalanwalt Nicholas Emiliou zu dem Schluss, dass das am 6. November 2023 unterzeichnete bilaterale Protokoll grundsätzlich mit dem EU-Asyl- und Rückkehrrecht vereinbar ist, sofern alle grundlegenden Garantien eingehalten werden. Stellungnahmen sind zwar nicht bindend, werden vom Gericht jedoch in etwa 80 % der Fälle berücksichtigt, was eine positive endgültige Entscheidung bis zum Sommer wahrscheinlich macht.
Laut Vereinbarung darf Italien zwei Haft- und Vorab-Abschiebezentren auf albanischem Gebiet errichten und betreiben, die jedoch unter italienischer Gerichtsbarkeit stehen und überwiegend mit italienischem Personal besetzt sind. Kritiker befürchten, dass die außerterritoriale Bearbeitung Migranten den Zugang zu italienischen Gerichten verwehren und gegen Richtlinien zu Aufnahmebedingungen verstoßen könnte. Emiliou wies diese Bedenken zurück und betonte, dass die Inhaftierten weiterhin uneingeschränkten gerichtlichen Rechtsschutz, Rechtshilfe, medizinische Versorgung und Schutz für Minderjährige erhalten müssen. Zudem stellte er klar, dass EU-Recht einem Mitgliedstaat nicht verbietet, Rückkehrzentren im Ausland zu betreiben, solange effektive Rechtsmittel gewährleistet sind.
Die Stellungnahme kommt politisch zum richtigen Zeitpunkt. Rom plant, am 24. April ein neues Dekret zu verabschieden, das finanzielle Anreize für freiwillige Rückkehr bietet und die Haftkapazitäten erweitert; Minister betonen, dass die albanischen Zentren entscheidend sind, um die Ziele zu erreichen. Berater im Bereich Wirtschafts- und Arbeitsmigration weisen darauf hin, dass zwar Unternehmensentsendungen nicht betroffen sind, das Urteil jedoch das gesamte Umfeld beeinflusst, in dem Familien- und humanitäre Anträge bearbeitet werden. Multinationale Unternehmen, die saisonale oder geringqualifizierte Drittstaatsangehörige beschäftigen, sollten die Umsetzung genau beobachten – etwa, ob Berufungsverhandlungen per Videolink stattfinden können und wie lange Beschäftigte bis zur Abschiebung festgehalten werden könnten.
Albanien, das seine EU-Beziehungen vor den Beitrittsverhandlungen stärken will, hat das Protokoll bereits ratifiziert und ein Gelände nahe dem Hafen von Shengjin reserviert. Die Ausschreibungen für den Bau starten im Mai, die erste Anlage mit 400 Betten soll bis Oktober in Betrieb gehen. Sollte der Gerichtshof letztlich Emilious Einschätzung bestätigen, dürften andere Mitgliedstaaten mit Engpässen bei Aufnahmeplätzen – darunter Griechenland und Zypern – das „italienische Modell“ prüfen, was auf eine mögliche Verlagerung der Migrationssteuerung ins Ausland innerhalb des Schengen-Raums hindeutet.
Laut Vereinbarung darf Italien zwei Haft- und Vorab-Abschiebezentren auf albanischem Gebiet errichten und betreiben, die jedoch unter italienischer Gerichtsbarkeit stehen und überwiegend mit italienischem Personal besetzt sind. Kritiker befürchten, dass die außerterritoriale Bearbeitung Migranten den Zugang zu italienischen Gerichten verwehren und gegen Richtlinien zu Aufnahmebedingungen verstoßen könnte. Emiliou wies diese Bedenken zurück und betonte, dass die Inhaftierten weiterhin uneingeschränkten gerichtlichen Rechtsschutz, Rechtshilfe, medizinische Versorgung und Schutz für Minderjährige erhalten müssen. Zudem stellte er klar, dass EU-Recht einem Mitgliedstaat nicht verbietet, Rückkehrzentren im Ausland zu betreiben, solange effektive Rechtsmittel gewährleistet sind.
Die Stellungnahme kommt politisch zum richtigen Zeitpunkt. Rom plant, am 24. April ein neues Dekret zu verabschieden, das finanzielle Anreize für freiwillige Rückkehr bietet und die Haftkapazitäten erweitert; Minister betonen, dass die albanischen Zentren entscheidend sind, um die Ziele zu erreichen. Berater im Bereich Wirtschafts- und Arbeitsmigration weisen darauf hin, dass zwar Unternehmensentsendungen nicht betroffen sind, das Urteil jedoch das gesamte Umfeld beeinflusst, in dem Familien- und humanitäre Anträge bearbeitet werden. Multinationale Unternehmen, die saisonale oder geringqualifizierte Drittstaatsangehörige beschäftigen, sollten die Umsetzung genau beobachten – etwa, ob Berufungsverhandlungen per Videolink stattfinden können und wie lange Beschäftigte bis zur Abschiebung festgehalten werden könnten.
Albanien, das seine EU-Beziehungen vor den Beitrittsverhandlungen stärken will, hat das Protokoll bereits ratifiziert und ein Gelände nahe dem Hafen von Shengjin reserviert. Die Ausschreibungen für den Bau starten im Mai, die erste Anlage mit 400 Betten soll bis Oktober in Betrieb gehen. Sollte der Gerichtshof letztlich Emilious Einschätzung bestätigen, dürften andere Mitgliedstaaten mit Engpässen bei Aufnahmeplätzen – darunter Griechenland und Zypern – das „italienische Modell“ prüfen, was auf eine mögliche Verlagerung der Migrationssteuerung ins Ausland innerhalb des Schengen-Raums hindeutet.
Quelle: Teleborsa
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