Polen stellt alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis auf neues MOS-E-Portal um
Vertrag für Fernsteuerungsturm am Flughafen Warschau-Modlin unterzeichnet
Das Kompetenzzentrum Podkarpackie übernimmt die Führung bei Tests für unbemannte Mobilität
Neueste Nachrichten
Finanzministerium schlägt Erleichterungen bei SENT-Meldungen für Kleinhändler vor
Ein am 27. April veröffentlichter Entwurf sieht vor, dass im CEIDG registrierte Kleinstunternehmer, die Bekleidung und Schuhe transportieren, von der polnischen SENT-Meldepflicht im Straßentransport ausgenommen werden. Dies soll den bürokratischen Aufwand für kleine grenzüberschreitende Händler reduzieren. Interessierte haben nur vier Tage Zeit, um Stellungnahmen einzureichen, was auf eine schnelle Verabschiedung hindeutet.
Premierminister stellt Plan für polnisch-ukrainische „Drohnen-Armada“ vor
Ministerpräsident Donald Tusk kündigte am 27. April in Rzeszów das polnisch-ukrainische Programm „Drohnen-Armada“ an. Obwohl das Projekt vom Verteidigungsministerium geleitet wird, sollen EU-Mittel und ukrainisches Fachwissen genutzt werden, um Polens zivile Ambitionen im Bereich der fortschrittlichen Luftmobilität voranzutreiben. Dies könnte neue Visakanäle für spezialisierte Ingenieure eröffnen und den schnelleren Einsatz von Gegen-Drohnen-Systemen an polnischen Flughäfen ermöglichen.
Polen stellt alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis auf Online-Verfahren um und führt neue „CUKR“-Karte für Ukrainer ein
Ab dem 27. April 2026 akzeptiert Polen nur noch elektronische Anträge auf Aufenthaltserlaubnis über das neue MOS 2.0-Portal. Arbeitgeber müssen Nachträge innerhalb von 30 Tagen elektronisch unterschreiben, und Papieranträge nach dem 26. April werden abgelehnt. Parallel dazu wird am 4. Mai eine dreijährige „CUKR“-Aufenthaltskarte für ukrainische Staatsangehörige eingeführt, die unter dem vorübergehenden Schutzstatus stehen. Die Reformen digitalisieren die Fallbearbeitung, verschärfen die Fristen für Arbeitgeber und schaffen einen speziellen Weg für die größte ausländische Gemeinschaft in Polen.
Die ausländische Wohnbevölkerung in Polen übersteigt zwei Millionen und macht nun 5 % der Gesamtbevölkerung aus
Polen beherbergt inzwischen über zwei Millionen legale ausländische Einwohner – das entspricht 5 % der Gesamtbevölkerung – wie neue Regierungsdaten vom 26. April 2026 zeigen. Ukrainer stellen dabei drei Viertel der Gesamtzahl, gefolgt von Weißrussen und Indern auf den Plätzen zwei und drei. Trotz des wirtschaftlichen Beitrags der Migranten verschärft die Regierung unter Tusk weiterhin die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, was darauf hindeutet, dass Mobilitätsteams in Unternehmen mit verstärkter Kontrolle und möglichen Bearbeitungsverzögerungen rechnen müssen.