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Polen stellt alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis auf neues MOS-E-Portal um

Apr. 28, 2026
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Polen stellt alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis auf neues MOS-E-Portal um
In einer von Arbeitgebern, Universitäten und ausländischen Fachkräften lang erwarteten Maßnahme hat das polnische Amt für Ausländer (UdSC) am 27. April 2026 um 00:01 Uhr sein neues IT-System Moduł Obsługi Spraw (MOS) in Betrieb genommen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anträge auf befristeten Aufenthalt, Daueraufenthalt und EU-Daueraufenthaltsstatus ausschließlich online über das MOS-Portal eingereicht werden. Papierbasierte Anträge, die nach dem 26. April eingehen, werden unabhängig vom Poststempel nicht mehr berücksichtigt – damit endet das jahrzehntelange „Warteschlangenmodell beim Woiwoden“.

Das Portal ist mit dem polnischen Vertrauensprofil (Profil Zaufany) für die einmalige Anmeldung verknüpft, sodass Ausländer oder ihre bevollmächtigten Vertreter Formulare ausfüllen, Nachweise hochladen und Gebühren in einem einzigen Arbeitsablauf bezahlen können. Die Bearbeitungszeiten beginnen ab dem Moment, in dem der elektronische Antrag im MOS eingeht, nicht mehr ab dem Datum der Zustellung per Kurier. Das UdSC betont, dass dies eine transparente digitale Nachverfolgung für Antragsteller und Prüfer schafft.

Polen stellt alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis auf neues MOS-E-Portal um


Für Manager der Unternehmensmobilität bedeutet die Umstellung einen großen Fortschritt: Große Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Warschau, Krakau, Posen oder Danzig entsenden, können Daten nun gesammelt hochladen und den Status der Fälle zentral überwachen, anstatt Personal zu mehreren regionalen Ämtern zu schicken. Auch Universitäten, die Forscher im Rahmen der EU-Blauen Karte und ICT-Programme rekrutieren, profitieren von ähnlichen Effizienzgewinnen. Familienzusammenführungsanträge aus dem Ausland müssen jedoch weiterhin vorübergehend in Papierform eingereicht werden.

Das UdSC hat FAQs in Englisch und Polnisch, Video-Tutorials sowie eine Hotline eingerichtet, warnt jedoch vor „anfänglichen Verzögerungen“, da sich Nutzer an die Zwei-Faktor-Anmeldung und die Anforderungen an das Dokumentenscannen gewöhnen müssen. Arbeitgeber werden empfohlen, interne Schulungen zu planen und die Zeitpläne für entsandte Mitarbeiter anzupassen. Migrationsberater rechnen zunächst mit einer Welle von Ablehnungen wegen unvollständiger Scans, sind aber überzeugt, dass MOS nach der Eingewöhnungsphase die Bearbeitungszeiten um mehrere Wochen verkürzen und Polen gegenüber Nachbarländern wie Tschechien und Deutschland im Wettbewerb um Fachkräfte einen Vorteil verschaffen wird.
Quelle: Office for Foreigners (gov.pl)

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