
Polens lang erwartete MOS 2.0 (Moduł Obsługi Spraw) Plattform wird am Montag, den 27. April 2026, landesweit eingeführt und beendet damit die Ära der papierbasierten Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse. Ab diesem Datum müssen alle Anträge auf eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder auf den Status eines langfristigen EU-Aufenthalts elektronisch über mos.cudzoziemcy.gov.pl eingereicht werden. Papierbasierte Anträge, die nach dem 26. April eingehen, werden ohne Ausnahme abgelehnt.
Der digitale Wandel verändert grundlegend die Pflichten der Arbeitgeber. Obwohl Unternehmen nicht verpflichtet sind, MOS-Konten zu eröffnen, erhält die Firma bei jeder Antragstellung eines ausländischen Mitarbeiters eine E-Mail mit einem individuellen Link zu „Anlage 1“, einem Formular, das Gehalt, Vertragsdauer und Arbeitsbedingungen erfasst. Der Arbeitgeber muss diese Anlage innerhalb von 30 Tagen ausfüllen und elektronisch unterschreiben, sonst wird das Einwanderungsverfahren automatisch ausgesetzt. Akzeptiert werden nur Vertrauensprofile oder qualifizierte elektronische Signaturen; eingesannte PDFs sind nicht mehr gültig.
Persönliche Besuche bei der Woiwodschaftsbehörde bleiben für biometrische Daten und Passkontrollen erforderlich, doch das Gesamtaufkommen an Präsenzterminen wird voraussichtlich stark zurückgehen. Das Innenministerium verspricht, dass MOS 2.0 die durchschnittliche Bearbeitungszeit von derzeit neun Monaten auf „höchstens 90 Tage“ verkürzen wird, warnt aber zugleich, dass die Lernkurve für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden kurzfristig zu Verzögerungen führen könnte.
Parallel zu MOS 2.0 führt Warschau einen neuen Rechtsweg für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Ab dem 4. Mai 2026 können berechtigte Ukrainer die CUKR-Karte (Karta CUKR – „Früher unter vorübergehendem Schutz“) beantragen, die einen dreijährigen Aufenthaltsstatus, uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, die Möglichkeit zur Unternehmensgründung sowie visafreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90/180 Tage ermöglicht. Die Zeit unter CUKR wird auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer für den langfristigen EU-Aufenthaltsstatus angerechnet.
Praktisch sollten Personalabteilungen alle ausländischen Mitarbeiter überprüfen, deren Aufenthalt in den nächsten drei Monaten ausläuft, und sicherstellen, dass MOS-Zugangsdaten, Arbeitgeber-E-Mail-Adressen und elektronische Signaturtools vor dem 27. April einsatzbereit sind. Unternehmen, die die Einwanderungsverfahren auslagern, müssen ihre Vollmachten aktualisieren, da MOS 2.0 nur noch elektronische Vertretungen mit qualifiziertem Zertifikat akzeptiert. Eine Nichtanpassung könnte dazu führen, dass wichtige Fachkräfte ohne gültigen Aufenthalt sind – und unter Polens strengem Sanktionsregime drohen Arbeitgebern Bußgelder von bis zu 30.000 PLN (ca. 6.600 €) pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer.
Der digitale Wandel verändert grundlegend die Pflichten der Arbeitgeber. Obwohl Unternehmen nicht verpflichtet sind, MOS-Konten zu eröffnen, erhält die Firma bei jeder Antragstellung eines ausländischen Mitarbeiters eine E-Mail mit einem individuellen Link zu „Anlage 1“, einem Formular, das Gehalt, Vertragsdauer und Arbeitsbedingungen erfasst. Der Arbeitgeber muss diese Anlage innerhalb von 30 Tagen ausfüllen und elektronisch unterschreiben, sonst wird das Einwanderungsverfahren automatisch ausgesetzt. Akzeptiert werden nur Vertrauensprofile oder qualifizierte elektronische Signaturen; eingesannte PDFs sind nicht mehr gültig.
Persönliche Besuche bei der Woiwodschaftsbehörde bleiben für biometrische Daten und Passkontrollen erforderlich, doch das Gesamtaufkommen an Präsenzterminen wird voraussichtlich stark zurückgehen. Das Innenministerium verspricht, dass MOS 2.0 die durchschnittliche Bearbeitungszeit von derzeit neun Monaten auf „höchstens 90 Tage“ verkürzen wird, warnt aber zugleich, dass die Lernkurve für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden kurzfristig zu Verzögerungen führen könnte.
Parallel zu MOS 2.0 führt Warschau einen neuen Rechtsweg für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Ab dem 4. Mai 2026 können berechtigte Ukrainer die CUKR-Karte (Karta CUKR – „Früher unter vorübergehendem Schutz“) beantragen, die einen dreijährigen Aufenthaltsstatus, uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, die Möglichkeit zur Unternehmensgründung sowie visafreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90/180 Tage ermöglicht. Die Zeit unter CUKR wird auf die fünfjährige Aufenthaltsdauer für den langfristigen EU-Aufenthaltsstatus angerechnet.
Praktisch sollten Personalabteilungen alle ausländischen Mitarbeiter überprüfen, deren Aufenthalt in den nächsten drei Monaten ausläuft, und sicherstellen, dass MOS-Zugangsdaten, Arbeitgeber-E-Mail-Adressen und elektronische Signaturtools vor dem 27. April einsatzbereit sind. Unternehmen, die die Einwanderungsverfahren auslagern, müssen ihre Vollmachten aktualisieren, da MOS 2.0 nur noch elektronische Vertretungen mit qualifiziertem Zertifikat akzeptiert. Eine Nichtanpassung könnte dazu führen, dass wichtige Fachkräfte ohne gültigen Aufenthalt sind – und unter Polens strengem Sanktionsregime drohen Arbeitgebern Bußgelder von bis zu 30.000 PLN (ca. 6.600 €) pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer.
Quelle: StopCor (via InPoland)
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