
Die spanischen Konsulate im Vereinigten Königreich verzeichnen laut Angaben des Majorca Daily Bulletin vom 29. April einen deutlichen Anstieg der Anträge auf das Non-Lucrative-Visum (NLV). Dieses Visum ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben, ohne einer lokalen oder remote Arbeit nachzugehen, sofern sie ein jährliches Einkommen von etwa 30.000 € (plus 7.200 € pro Angehörigem) nachweisen und eine private Krankenversicherung abschließen können. Auf Umzüge spezialisierte Anwaltskanzleien berichten von einem Anstieg der Anfragen um 60 % im Jahresvergleich, vor allem von Rentnern und „digitalen Nomaden“ mit beträchtlichen passiven Einkünften, die die steuerlichen Verpflichtungen des flexibleren Digital-Nomad-Visums als unattraktiv empfinden.
Der Brexit bleibt der Hauptauslöser: Briten dürfen sich nun nur noch 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum aufhalten, sofern sie keinen Wohnsitz nachweisen. Antragsteller müssen bei der Antragstellung sowie bei jeder Verlängerung Kontoauszüge oder Rentenbescheinigungen vorlegen, die eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre ermöglichen. Nach fünf Jahren in Spanien können NLV-Inhaber eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen dafür jedoch ihren steuerlichen Wohnsitz und begrenzte Abwesenheiten nachweisen.
Immobilienmakler auf den Balearen und an der Costa del Sol berichten, dass der Zustrom den Mietmarkt beeinflusst: Vermieter bevorzugen Langzeitmieter, die oft die Miete für ein Jahr im Voraus zahlen – eine häufige Voraussetzung der Konsulate. Für globale Mobilitätsteams, die Führungskräfte während des Eheurlaubes oder geplanter Sabbaticals umsiedeln, bietet das NLV einen regelkonformen Weg, verbietet jedoch jegliche Form von Erwerbstätigkeit, einschließlich Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber. Diese Regel wird von Kontrollbehörden zunehmend überprüft. Experten raten, die Antragsunterlagen sechs Monate im Voraus zu beginnen, rund 2.000 € für Übersetzungs- und Legalisierungskosten einzuplanen und während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums ein qualifizierendes Einkommen nachzuweisen, um eine Nichtverlängerung zu vermeiden.
Der Brexit bleibt der Hauptauslöser: Briten dürfen sich nun nur noch 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum aufhalten, sofern sie keinen Wohnsitz nachweisen. Antragsteller müssen bei der Antragstellung sowie bei jeder Verlängerung Kontoauszüge oder Rentenbescheinigungen vorlegen, die eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre ermöglichen. Nach fünf Jahren in Spanien können NLV-Inhaber eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen dafür jedoch ihren steuerlichen Wohnsitz und begrenzte Abwesenheiten nachweisen.
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Quelle: Majorca Daily Bulletin
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