
Nur zwei Wochen nach dem Start des spanischen Programms zur Massenlegalisierung erhalten die ersten Antragsteller vorläufige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. El País porträtierte die 23-jährige venezolanische Krankenschwester Camila Herrera, die am 29. April eine Mitteilung erhielt, dass ihr Antrag zur Bearbeitung angenommen wurde und sie sofort in ganz Spanien arbeiten darf. Das Königliche Dekret 316/2026 ermöglicht Ausländern, die vor dem 31. Dezember 2025 in Spanien waren und ein „Zertifikat über soziale Verwurzelung oder Verwundbarkeit“ erhalten, eine Legalisierung. Die Behörden haben sich verpflichtet, jeden Antrag innerhalb von 90 Tagen zu bearbeiten, doch das Zwischenzertifikat, das bei Annahme des Antrags ausgestellt wird, gewährt volle Arbeitsrechte. Rechtsberater berichten, dass tausende Anträge unmittelbar nach Öffnung des Online-Portals um Mitternacht am 15. April eingingen, und das Innenministerium bearbeitet die Anträge in chronologischer Reihenfolge. Während Befürworter die Maßnahme als pragmatische Antwort auf den Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft loben, kritisieren Oppositionsparteien sie als „Amnestie“, die weitere irreguläre Migration fördern könnte. Für Arbeitgeber bedeutet dies Zugang zu einem neuen Pool legal einstellbarer Fachkräfte, allerdings müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Zwischengenehmigung besitzen und die branchenspezifischen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Lohnabrechnungsdienstleister sollten ihre Systeme anpassen, da die endgültige Aufenthaltskarte erst nach mehreren Monaten ausgestellt werden könnte. Die ersten Genehmigungen stellen auch die Leistungsfähigkeit der Behörden auf die Probe: Erfolgreiche Antragsteller müssen innerhalb von 72 Stunden eine Sozialversicherungsnummer erhalten, und die regionalen Gesundheitsbehörden müssen die Krankenversicherung aktivieren. Verzögerungen könnten das öffentliche Vertrauen vor den Regionalwahlen im Juni beeinträchtigen.
Quelle: El País
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