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Italien weitet 7 %-Pauschalsteuer für Rentner auf Städte mit 30.000 Einwohnern aus und erweitert damit die Umzugsmöglichkeiten

Apr. 30, 2026
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Italien weitet 7 %-Pauschalsteuer für Rentner auf Städte mit 30.000 Einwohnern aus und erweitert damit die Umzugsmöglichkeiten
Der Steuerberatungsspezialist Taxing.it bestätigte, dass Artikel 26 des Gesetzes 34/2026 – veröffentlicht im Amtsblatt am 11. März und rückwirkend ab dem 7. April in Kraft – die Bevölkerungsgrenze für Gemeinden, die unter das 7 %-Pauschalsteuersystem für ausländische Renteneinkünfte in Italien fallen, von 20.000 auf 30.000 Einwohner anhebt. In einem am 29. April aktualisierten Blogbeitrag wird erläutert, dass nun auch mittelgroße Küstenstädte wie Termoli (Molise) und Ragusa (Sizilien) in den Genuss der Regelung kommen, was Rentnern besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung und Verkehrsanbindungen bietet als die ursprünglich von dem 2019er Gesetz anvisierten kleinen Dörfer.

Im Rahmen dieses Systems können ausländische Rentner, die in Italien steuerlich ansässig werden, für bis zu zehn Jahre eine pauschale Steuer von 7 % auf alle nicht-italienischen Einkünfte zahlen, sofern sie sich in einer der ausgewiesenen südlichen oder erdbebengefährdeten Gemeinden niederlassen. Die Anhebung der Einwohnergrenze umfasst etwa 140 weitere Städte und könnte laut Svimez jährlich rund 4.000 zusätzliche Rentnerhaushalte anziehen, die durch Immobilienkäufe und Konsum von Dienstleistungen rund 180 Millionen Euro in die lokalen Wirtschaften einbringen.

Italien weitet 7 %-Pauschalsteuer für Rentner auf Städte mit 30.000 Einwohnern aus und erweitert damit die Umzugsmöglichkeiten


Einwanderungsanwälte berichten von einem starken Anstieg der Anfragen von Rentnern aus Großbritannien, den USA und Kanada, die nach stärker urbanisierten Orten mit Bahnanschluss und zweisprachigen medizinischen Einrichtungen suchen. Antragsteller müssen weiterhin ein Visum für den Wahlaufenthalt (bei Nicht-EU-Bürgern) beantragen und sich innerhalb von acht Tagen nach Ankunft bei der örtlichen Gesundheitsbehörde anmelden.

Die Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) wird voraussichtlich Klarstellungen zu den Übergangsregelungen veröffentlichen, insbesondere dazu, ob Steuerpflichtige, die sich Anfang 2026 in Gemeinden mit 25.000 Einwohnern niedergelassen haben, das System für das laufende Steuerjahr wählen können. Für betriebliche Mobilitätsprogramme ist die Änderung besonders relevant bei Frühverrentungspaketen für international mobile Führungskräfte: Der Umzug in eine qualifizierte Gemeinde ermöglicht erhebliche Steuervorteile auf Betriebsrenten und Kapitaleinkünfte. Arbeitgeber sollten ihre Checklisten für den Austritt aktualisieren und erwägen, die anfänglichen Anwaltskosten – typischerweise zwischen 3.000 und 5.000 Euro – zu übernehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die lokalen Bürgermeister begrüßen die Änderung, betonen jedoch die Notwendigkeit begleitender Maßnahmen in den Bereichen Gesundheitsversorgung und digitale Infrastruktur, um sicherzustellen, dass der Zuzug den Gastgemeinden nachhaltig zugutekommt.
Quelle: Taxing.it

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