
Das Italienische Generalkonsulat in Sydney hat angekündigt, dass ab dem 1. Mai 2026 Reisepässe ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Portal Prenot@MI des Außenministeriums ausgestellt werden. Spontane Vorsprachen werden dann nicht mehr akzeptiert. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen eines landesweiten Plans der Farnesina, die Front-Office-Dienste zu digitalisieren und die durchschnittlichen Wartezeiten zu verkürzen – diese liegen derzeit in stark frequentierten Konsulaten wie Melbourne und London bei über 120 Tagen. Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in New South Wales und dem Australian Capital Territory müssen ein Prenot@MI-Konto anlegen, die Einwilligung zur biometrischen Datenerfassung hochladen und einen der monatlich 600 verfügbaren Termine buchen. Das Konsulat betonte, dass Notfall-Reisedokumente weiterhin ohne Termin bei nachgewiesenen medizinischen oder humanitären Gründen ausgestellt werden, jedoch müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Für Global-Mobility-Manager, die italienische Mitarbeiter in Australien betreuen, bedeutet die Änderung, dass kurzfristige Geschäftsreisen gefährdet sein könnten, wenn die Mitarbeiter erst spät feststellen, dass ihr Reisepass innerhalb von sechs Monaten abläuft. Es empfiehlt sich daher, automatisierte Berichte zum Reisepassablauf zu nutzen und die Mitarbeiter frühzeitig zur Terminbuchung zu ermutigen. Das Konsulat weist darauf hin, dass Gruppentermine für Familienmitglieder möglich sind, sofern die Dokumente jedes Antragstellers einzeln hochgeladen werden. Sydney fungiert als Pilotstandort für das Programm „Smart-Consulate 2.0“; bei Erfolg soll die ausschließliche Terminvergabe bis Jahresende auf 20 Vertretungen ausgeweitet werden – darunter New York und Shanghai. Das Ministerium plant, Prenot@MI mit dem neuen Digital Identity Wallet Italiens zu verknüpfen, sodass ab 2027 italienische Auslandsbürger ihre Reisepässe komplett online erneuern und per sicherem Kurier erhalten können. Physische Vorsprachen sollen dann nur noch alle zehn Jahre zur Fingerabdruckerfassung erforderlich sein.
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