
Die Mitte-rechts-Koalition Finnlands hat dem Parlament einen Einwanderungsgesetzentwurf vorgelegt, der das Land zu einem der strengsten in Europa bei studienbasierten Aufenthaltserlaubnissen machen würde. Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 1. Mai könnte jeder Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Student, der auch nur eine einzige Zahlung von bedarfsgeprüfter Sozialhilfe erhält, mit dem Entzug seiner Aufenthaltserlaubnis rechnen – vorbehaltlich nur einer kurzen Gesamtverhältnismäßigkeitsprüfung. Nach den aktuellen Regeln müssen Studierende bereits bei der Antragstellung nachweisen, dass sie etwa 560 Euro monatlich für den Lebensunterhalt haben, die Durchsetzung erfolgt jedoch meist nachträglich und nach Ermessen. Der Gesetzentwurf kehrt die Beweislast um: Der Bezug von Sozialhilfe würde automatisch ein Widerrufsverfahren bei Migri auslösen. Die Regierung argumentiert, dass die Änderung Studierende davor schützen soll, „in Abhängigkeit zu geraten“ und sicherstellen soll, dass das Sozialsystem langfristig nur für beitragende Einwohner reserviert bleibt. Universitäten Finnlands (UNIFI) und die Handelskammer warnten umgehend, dass die Regelung die Attraktivität des Landes im globalen Wettbewerb um Talente beeinträchtigen könnte. Internationale Studierende – insbesondere in den Bereichen IT und Ingenieurwesen – tragen direkt zur chronischen Fachkräftelücke Finnlands bei; 55 % bleiben nach dem Abschluss mit der 2024 eingeführten vierjährigen Arbeitssuchenden-Erlaubnis im Land. Arbeitgeber befürchten, dass die neue Regel risikoscheue Kandidaten in die Niederlande, nach Deutschland oder Schweden treiben wird, wo die Unterstützung für Studierende flexibler bleibt. Globale Mobilitätsteams sollten jetzt handeln: 1) Die Kostenrechner für den Lebensunterhalt vor Entsendung aktualisieren, um volle Studiengebühren und private Versicherungen einzubeziehen; 2) eingehende Studierende beraten, vor der Ankunft finnische Bankkonten zu eröffnen, damit Familientransfers als „eigene Mittel“ gelten; 3) Härtefall- oder Notfallklauseln in Ausbildungsvereinbarungen überprüfen, da von der Universität bezahlte Notunterkünfte fälschlich als Sozialhilfe gewertet werden könnten. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, tritt es im Herbst 2026 in Kraft, doch die Behörden planen, sofort mit einer „verstärkten Nachkontrolle“ zu beginnen. Universitäten müssen Kela Echtzeitdaten zum Studienfortschritt liefern, damit Sozialhilfeanträge mit der Anzahl der erbrachten Leistungspunkte abgeglichen werden können. Migri plant zudem einen automatisierten Alarmtest, der jeden Studierenden meldet, dessen gemeldete Adresse mit einem kommunalen Sozialamt übereinstimmt. Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit einem weiteren Gesetzesentwurf, der Familienzusammenführungsvisa für Studierende erst nach einem Jahr Aufenthalt in Finnland und bei Erreichen einer höheren Einkommensgrenze gewähren würde. Zusammen signalisieren diese Maßnahmen eine deutliche Verschärfung des einst offenen Studienmigrationswegs Finnlands: Umzugsdienstleister sollten sich auf eine Zunahme von Widersprüchen einstellen und Kandidaten als Alternative verstärkt zur EU Blue Card beraten.
Quelle: Daily Finland