
Die Mitte-rechts-Koalition Finnlands hat ein Gesetzesvorhaben gestartet, das die Festlegung des Mindesteinkommens, das ein Sponsor vorweisen muss, um Familienangehörige nach Finnland zu holen, grundlegend verändern wird. Nach dem aktuellen System gibt die finnische Einwanderungsbehörde (Migri) unverbindliche Richtlinien heraus, die festlegen, wie viel ein Einwohner verdienen muss, um nachzuweisen, dass er Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige finanziell unterstützen kann. Arbeitgeber, Umzugsmanager und Antragsteller kritisieren seit langem, dass die Beträge – derzeit 2.600 Euro pro Monat für ein Paar mit zwei Kindern – schwer vorhersehbar sind, da Migri sie kurzfristig anpassen kann. Das Innenministerium schlägt nun vor, diese Beträge in einer Regierungsverordnung nach dem Ausländergesetz festzuschreiben. Nach Inkrafttreten der Reform sollen künftige Anpassungen einem transparenten Verfahren auf Kabinettsebene folgen, ähnlich wie bei der Indexierung von Sozialleistungen. Das Projektteam wird den Arbeitsmarktbedarf, die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und nordische Vergleichswerte analysieren, bevor im Herbst 2026 ein Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Die Verordnung soll voraussichtlich im Jahr 2027 in Kraft treten. Für internationale Arbeitgeber bringt die Änderung eine willkommene Planungssicherheit. Global Mobility Manager wissen dann früh im Jahr, welche Einkommensnachweise Entsandte vorlegen müssen, was ihnen ermöglicht, Gehaltszuschläge anzupassen oder alternative Aufenthaltstitel rechtzeitig vor dem Umzug zu wählen. Das Ministerium hat bereits signalisiert, dass die Schwellenwerte wahrscheinlich nicht sinken, sondern im Einklang mit dem Medianlohn steigen werden, was Finnlands Politik unterstreicht, Familienmigration an wirtschaftliche Selbstständigkeit zu koppeln. Personalabteilungen sollten laufende Fälle der Familienzusammenführung überprüfen und Mitarbeiter identifizieren, die künftig unter die neuen Schwellenwerte fallen könnten – insbesondere Alleinverdiener und Berufseinsteiger mit lokalen Verträgen. Gegebenenfalls können Verträge angepasst oder Unterstützungsleistungen so gestaltet werden, dass sie den künftigen Vorgaben der Verordnung entsprechen.
Quelle: Daily Finland