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Polen startet Online-Anträge für dreijährige „CUKR“-Aufenthaltskarten für Ukrainer

Mai 5, 2026
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Polen startet Online-Anträge für dreijährige „CUKR“-Aufenthaltskarten für Ukrainer
Polens lang erwarteter Umstieg auf die vollständig digitale Bearbeitung von Einwanderungsanträgen erreichte am 4. Mai 2026 einen wichtigen Meilenstein: Das Amt für Ausländer (UdSC) begann mit der Online-Annahme von Anträgen für die spezielle dreijährige befristete Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer, die sogenannte CUKR-Karte. Diese Karte richtet sich an fast eine Million ukrainischer Staatsangehöriger, die sich aufgrund der nach der russischen Invasion im Februar 2022 eingeführten vorübergehenden Schutzregelungen in Polen aufhalten.

Im neuen System müssen berechtigte Antragsteller sich über das staatliche Portal Moduł Obsługi Spraw (MOS) mit dem nationalen e-ID-Gateway (login.gov.pl) anmelden, das spezielle CUKR-Formular ausfüllen, Scans der erforderlichen Dokumente hochladen und den Antrag elektronisch mit einem vertrauenswürdigen Profil, einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer e-ID-Karte unterschreiben. Damit entfallen lange Wartezeiten in den Woiwodschaftsämtern – ein bedeutender Fortschritt sowohl für die Betroffenen als auch für die Personalabteilungen, die sie unterstützen.

Polen startet Online-Anträge für dreijährige „CUKR“-Aufenthaltskarten für Ukrainer


Nach Annahme des Antrags erhält der Antragsteller eine elektronische Bestätigung und wird später nur noch einmal zur Abholung der physischen Karte eingeladen. Die CUKR-Karte wandelt den vorübergehenden Schutzstatus in eine dreijährige befristete Aufenthaltserlaubnis um, die uneingeschränkten Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt sowie das Recht auf selbstständige Tätigkeit zu denselben Bedingungen wie polnische Staatsbürger gewährt. Zudem erlaubt sie Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen und zählt zur fünfjährigen Qualifikationszeit für den EU-Daueraufenthaltsstatus – ein großer Vorteil für multinationale Unternehmen mit regionalen Talenten in Polen.

Voraussetzungen für die Antragstellung sind: (1) Besitz des PESEL-UKR-Status am 4. Juni 2025, (2) fortbestehender PESEL-UKR-Status am Tag der Antragstellung und (3) ununterbrochener Besitz dieses Status für mindestens 365 Tage. Die Antragstellung ist kostenfrei, jedoch fallen die reguläre Stempelgebühr von 340 PLN sowie 100 PLN für die Kartenerstellung an. Das UdSC weist darauf hin, dass Anträge abgelehnt werden, wenn der Antragsteller im Schengener Informationssystem wegen Einreiseverweigerung vermerkt ist oder eine nationale Sicherheitsbedrohung darstellt.

Für Manager im Bereich globale Mobilität lautet die klare Empfehlung: Ukrainische Mitarbeitende sollten frühzeitig MOS-Konten anlegen, eine vertrauenswürdige elektronische Signatur sichern und den Antrag rechtzeitig vor dem gesetzlichen Stichtag am 4. März 2027 einreichen. Eine frühzeitige Antragstellung vermeidet Last-Minute-Engpässe und sichert eine unterbrechungsfreie Arbeitserlaubnis sowie Reisefreiheit.
Quelle: Polska Agencja Prasowa (PAP)

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