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Der österreichische Ombudsmann erhält neue Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte bei beschleunigten Asylverfahren an der Grenze

Mai 8, 2026
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Der österreichische Ombudsmann erhält neue Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte bei beschleunigten Asylverfahren an der Grenze
Der Innenausschuss des Parlaments hat am 7. Mai 2026 eine Änderung des österreichischen Asylgesetzes verabschiedet, die die Volksanwaltschaft als unabhängige Kontrollinstanz für die Wahrung der Grundrechte bei beschleunigten Grenzverfahren festlegt. Dieser Schritt ist ein zentraler Baustein für Wiens Bemühungen, den EU-Migrations- und Asylpakt bis zur Frist am 15. Juni umzusetzen. Nach den neuen Regelungen werden die meisten Asylsuchenden, die an Flughäfen oder Landgrenzen als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft werden, innerhalb von 12 Tagen in speziellen Transitzonen bearbeitet. Die Volksanwaltschaft erhält uneingeschränkten Zugang zu Anhörungen, Haftzellen und Akten und kann bei Verstößen wie fehlender Rechtsberatung oder unzureichender medizinischer Versorgung verbindliche Anweisungen erlassen. Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Kontrolle, wiesen jedoch darauf hin, dass die 45-köpfige Belegschaft der Volksanwaltschaft zusätzliche Sprach- und Herkunftsländer-Expertise benötigt, um die erwarteten 7.000 Schnellverfahren pro Jahr zu bewältigen. Das Innenministerium kündigte eine Budgeterhöhung von 4 Millionen Euro sowie den Einsatz freiberuflicher Dolmetscher an, um diese Lücke zu schließen. Für Arbeitgeber, die Mitarbeitende aus Risikoregionen entsenden, bringt die Änderung mehr Planungssicherheit: Negative Grenzentscheidungen unterliegen einer schnellen, aber transparenten Überprüfung, was die rechtliche Unsicherheit verringert. Fluggesellschaften, die unzulässige Passagiere befördern, droht weiterhin eine Strafe von 3.000 Euro pro Person, und sie müssen bei verweigertem Einlass sofort Rückflüge organisieren. Der Gesetzesentwurf geht nun zur abschließenden Abstimmung in den Nationalrat. Brüssel hat klargestellt, dass eine wirksame unabhängige Kontrolle Voraussetzung für die Fortsetzung der temporären inneren Schengen-Grenzkontrollen ist, was dem Gesetz zusätzliche Dringlichkeit verleiht.
Quelle: Austria Press Agency (OTS)

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