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Flughafen Charleroi stellt alle Flüge ein – nationaler Streik am 12. Mai angekündigt

Mai 12, 2026
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Flughafen Charleroi stellt alle Flüge ein – nationaler Streik am 12. Mai angekündigt
Geschäftsreisende, die morgen den Flughafen Brüssel Süd Charleroi nutzen wollen, müssen ihre Reisepläne überdenken. Der Flughafen bestätigte am 11. Mai, dass alle Passagierflüge für Dienstag, den 12. Mai 2026, aufgrund eines 24-stündigen landesweiten Streiks, zu dem die drei größten belgischen Gewerkschaftsbünde aufgerufen haben, gestrichen wurden. Die Flughafenleitung erklärte, dass sie keine Mindestbesetzung in den Bereichen Sicherheitskontrolle, Betrieb auf der Luftseite oder Feuerwehr garantieren kann, was einen sicheren Flugbetrieb unmöglich macht. Der Streik ist Teil eines umfassenderen Protests gegen die Rentenreform und die Kaufkraftentwicklung, hat jedoch sofortige und weitreichende Auswirkungen auf die Mobilität. Charleroi wickelt etwa 40 Prozent des belgischen Billig- und Urlaubsverkehrs ab; an einem typischen Dienstag im Mai werden mehr als 130 Abflüge und Ankünfte mit rund 22.000 Passagieren abgefertigt. Airlines wie Ryanair, Wizz Air und TUI Fly haben bereits Umbuchungsoptionen per E-Mail angeboten oder Rückerstattungen in Aussicht gestellt. Mobilitätsmanager in Unternehmen haben Notfallpläne für Homeoffice aktiviert und raten Mitarbeitern und Pendlern, am 12. Mai sowie am Vormittag des 13. Mai keine Anschlussverbindungen über Charleroi zu buchen, da mit langen Wartezeiten beim Wiederanlauf des Betriebs zu rechnen ist. Firmen mit zeitkritischer Fracht sollten alternative Straßen- oder Schienenverbindungen zu den Flughäfen Lüttich oder Brüssel prüfen, auch wenn dort ebenfalls mit Störungen gerechnet wird. Reisende mit zwingendem Reisegrund werden dringend gebeten, die Mitteilungen der Airlines genau zu verfolgen, sicherzustellen, dass umgeleitete Verbindungen innerhalb der Schengen-Zeitlimits bleiben, und ihre Versicherung auf Streik-bedingte Verspätungen zu überprüfen. Nach EU-Verordnung 261 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Erstattungen oder Umbuchungen anzubieten, müssen jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn die Stornierungen durch landesweite Arbeitskämpfe verursacht werden. Für entsandte Mitarbeiter müssen Arbeitgeber weiterhin Unterkunft und Tagegelder übernehmen, bis eine sichere Weiterreise möglich ist. Der Ausfall verdeutlicht, wie landesweite Arbeitskämpfe die multimodale Transportkette in Europa beeinträchtigen können. Mit dem beginnenden langen Wochenende zu Christi Himmelfahrt am Donnerstag sollten Mobilitätsverantwortliche mit erhöhtem Passagieraufkommen nach Wiederaufnahme des Normalbetriebs rechnen und Auswirkungen auf Hotelverfügbarkeiten sowie Mietwagenflotten einkalkulieren.
Quelle: VisaVerge

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