
Die drei wichtigsten Gewerkschaftsbünde Belgiens – FGTB/ABVV, CSC/ACV und CGSLB/ACLVB – haben für Dienstag, den 12. Mai, zu einem 24-stündigen Generalstreik aufgerufen. Obwohl der Streik erst in vier Tagen stattfindet, haben Verkehrsunternehmen bereits Notfallpläne veröffentlicht. Laut der am 8. Mai aktualisierten Störungsmeldung von Eurostar wird ein normaler internationaler Fahrplan erwartet, jedoch wird vor „Störungen im öffentlichen Nahverkehr in Brüssel sowie bei Anschlussflügen von und zu den Brüsseler Flughäfen“ gewarnt. Am Flughafen Brüssel hat das Operationszentrum sein Protokoll für Störfälle aktiviert und steht in Kontakt mit Bodenabfertigungsfirmen und Sicherheitsdiensten, deren Mitarbeiter sich dem Streik anschließen könnten. Fluggesellschaften wurden gebeten, sich auf längere Check-in-Schlangen einzustellen und Passagiere zu ermutigen, nur mit Handgepäck zu reisen. Der flämische Nahverkehrsanbieter De Lijn rechnet mit einem „stark reduzierten“ Busfahrplan in der Hauptstadtregion, während die Belgische Bahn (SNCB/NMBS) 48 Stunden vor dem Streik einen Notfahrplan veröffentlichen wird. Der Aktionstag richtet sich gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Lebenshaltungskosten und eine geplante Überarbeitung des belgischen Lohnindexierungsmodells. Frühere Streiks ähnlichen Ausmaßes führten zu Gepäckstaus am Flughafen Brüssel und vereinzelt zu Straßensperren rund um den Hafen von Antwerpen. Globale Mobilitätsteams mit Reisenden oder Entsandten in Belgien in der kommenden Woche sollten: • ankommende Mitarbeiter darauf hinweisen, mindestens drei Stunden für Flughafenformalitäten einzuplanen; • Meetings, wo möglich, auf virtuelle Formate umstellen; • Hotelreservierungen bestätigen, da auch Reinigungskräfte und Cateringpersonal gewerkschaftlich organisiert sind und streiken könnten; • Mitarbeiter daran erinnern, dass spontane Streikposten manchmal an Autobahnauffahrten entstehen und Taxis sowie Fahrdienste verzögern können. Arbeitgeber, die keine sichere Anreise zum Arbeitsplatz garantieren können, dürfen gemäß belgischem „force majeure“-Recht bezahlten Urlaub gewähren, müssen die Störung jedoch sorgfältig dokumentieren.
Quelle: Eurostar Travel Updates