
Die Rechtsabteilung der spanischen Regierung (Abogacía del Estado) hat den Obersten Gerichtshof offiziell aufgefordert, Anträge auf Aussetzung des Königlichen Erlasses vom 14. April abzulehnen, der eine außerordentliche Legalisierung für schätzungsweise eine halbe Million Nicht-EU-Bürger vorsieht, die bereits vor dem 1. Januar 2026 in Spanien lebten. In einer 42-seitigen Eingabe vom Montag, dem 11. Mai, argumentieren die Staatsanwälte, dass die von fünf Klägern – darunter die Gemeinschaft Madrid und die Partei Vox – beantragte vorsorgliche Aussetzung „ernsten und irreversiblen Schaden“ sowohl für die Begünstigten als auch für das öffentliche Interesse verursachen würde. Die Regierung betont, dass die vom Erlass betroffenen Personen bereits öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ihre Legalisierung ihnen jedoch ermöglichen wird, offiziell zu arbeiten, Steuern zu zahlen und in die Sozialversicherung einzuzahlen, was die öffentlichen Einnahmen steigert, anstatt die Sozialsysteme zu belasten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei einer späteren Aufhebung des Erlasses Aufenthaltsgenehmigungen widerrufen werden könnten, sodass keine irreversible Situation geschaffen wird – ein entscheidendes Kriterium für eine vorläufige Aussetzung. Wirtschaftsverbände, die auf saisonale oder geringqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind, insbesondere in Landwirtschaft, Gastronomie und Logistik, verfolgen den Fall aufmerksam. Sollte die Legalisierung umgesetzt werden, erhalten Arbeitgeber zu Beginn der Sommersaison Zugang zu einer erheblichen, sofort verfügbaren Arbeitskraft, was den Rekrutierungsdruck mindert und die Abhängigkeit von irregulären Beschäftigungskanälen mit Compliance- und Reputationsrisiken verringert. Einwanderungsanwälte sehen in der Eingabe ein Signal, dass die Regierung das Programm „bis zur letzten rechtlichen Instanz“ verteidigen will, und raten den Managern für Unternehmensmobilität, die Unterlagen frühzeitig vorzubereiten; die Antragsfristen bei früheren Amnestien waren in den letzten Wochen oft überlastet. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern in Spanien sollten proaktiv mit berechtigten Beschäftigten kommunizieren, da die Frist für Anträge der 30. Juni 2026 ist. Der Oberste Gerichtshof hat für den 13. Mai eine öffentliche Anhörung zur Prüfung der Aussetzungsanträge angesetzt; eine Entscheidung wird zeitnah erwartet. Unabhängig vom Ausgang unterstreicht die Debatte Spaniens Kurswechsel hin zur Legalisierung langfristig unrechtmäßig aufhältiger Personen – ein Trend, der den Arbeitsmarkt und das Compliance-Umfeld des Landes für die kommenden Jahre prägen könnte.
Quelle: El País
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