
In einer wegweisenden Entscheidung vom 11. Mai 2026 hat der Conseil d’État, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, dem Innenministerium sechs Monate Zeit gegeben, „schwere Funktionsstörungen“ im Online-Portal ANEF zu beheben, über das Ausländer ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern müssen. Die Entscheidung folgt auf Beschwerden von zehn NGOs, darunter La Cimade und Secours Catholique, die wiederholte Ausfälle und Designmängel kritisieren, durch die Antragsteller ihren legalen Status und Zugang zur Arbeit verlieren.
Seit 2021 ersetzt ANEF (Administration numérique pour les étrangers en France) schrittweise die persönlichen Besuche bei den Präfekturen. Nutzer berichten jedoch von Upload-Fehlern, fehlenden Terminen und dem Ausbleiben temporärer Bescheinigungen, die den Aufenthalt während der Bearbeitung legalisieren. Das Gericht stellte fest, dass diese Probleme das Aufenthaltsrecht „unverhältnismäßig einschränken“ und ordnete an, dass der Staat Mehrfachanträge gleichzeitig ermöglichen muss (z. B. Verlängerung der Arbeitserlaubnis plus Familienzusammenführung) sowie die automatische Ausstellung von Zwischenbescheinigungen sicherstellen soll.
Für Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte beschäftigen, hat dies unmittelbare Folgen. Personalabteilungen kämpfen damit, neue Mitarbeiter einzustellen, deren Genehmigungen während des Prozesses ablaufen, was Bußgelder wegen illegaler Beschäftigung und Projektverzögerungen zur Folge haben kann. Die Frist des Conseil d’État bedeutet, dass das Portal bis November 2026 einen stabilen Antragsprozess bieten muss, andernfalls drohen tägliche Strafzahlungen und weitere Klagen.
Praktisch sollten Mobility-Manager alle offenen Anträge prüfen und Ausdrucke der Einreichungsbestätigungen sichern; diese können als Nachweis guter Absicht dienen, bis das Portal funktioniert. Unternehmen raten betroffenen Mitarbeitern zudem, ablaufende Karten in Papierform aufzubewahren und für die Sommermonate, in denen die Präfekturen traditionell viele Studenten und Saisonarbeiter bearbeiten, längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Langfristig könnte die Entscheidung eine umfassendere Neubewertung der Digitalisierungsstrategie Frankreichs für Einwanderungsdienste beschleunigen. Das Innenministerium hat bereits angedeutet, eine spezielle Benutzeroberfläche für Unternehmen und API-Anbindungen für Legal-Tech-Anbieter einzuführen – ein Schritt, der von Relocation-Firmen begrüßt wird, die derzeit Statusupdates manuell nachverfolgen müssen.
Seit 2021 ersetzt ANEF (Administration numérique pour les étrangers en France) schrittweise die persönlichen Besuche bei den Präfekturen. Nutzer berichten jedoch von Upload-Fehlern, fehlenden Terminen und dem Ausbleiben temporärer Bescheinigungen, die den Aufenthalt während der Bearbeitung legalisieren. Das Gericht stellte fest, dass diese Probleme das Aufenthaltsrecht „unverhältnismäßig einschränken“ und ordnete an, dass der Staat Mehrfachanträge gleichzeitig ermöglichen muss (z. B. Verlängerung der Arbeitserlaubnis plus Familienzusammenführung) sowie die automatische Ausstellung von Zwischenbescheinigungen sicherstellen soll.
Für Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte beschäftigen, hat dies unmittelbare Folgen. Personalabteilungen kämpfen damit, neue Mitarbeiter einzustellen, deren Genehmigungen während des Prozesses ablaufen, was Bußgelder wegen illegaler Beschäftigung und Projektverzögerungen zur Folge haben kann. Die Frist des Conseil d’État bedeutet, dass das Portal bis November 2026 einen stabilen Antragsprozess bieten muss, andernfalls drohen tägliche Strafzahlungen und weitere Klagen.
Praktisch sollten Mobility-Manager alle offenen Anträge prüfen und Ausdrucke der Einreichungsbestätigungen sichern; diese können als Nachweis guter Absicht dienen, bis das Portal funktioniert. Unternehmen raten betroffenen Mitarbeitern zudem, ablaufende Karten in Papierform aufzubewahren und für die Sommermonate, in denen die Präfekturen traditionell viele Studenten und Saisonarbeiter bearbeiten, längere Bearbeitungszeiten einzuplanen.
Langfristig könnte die Entscheidung eine umfassendere Neubewertung der Digitalisierungsstrategie Frankreichs für Einwanderungsdienste beschleunigen. Das Innenministerium hat bereits angedeutet, eine spezielle Benutzeroberfläche für Unternehmen und API-Anbindungen für Legal-Tech-Anbieter einzuführen – ein Schritt, der von Relocation-Firmen begrüßt wird, die derzeit Statusupdates manuell nachverfolgen müssen.
Quelle: Metahodos (citing Le Figaro/AFP)
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