
Die französischen Arbeits- und Innenministerien haben im April 2026 eine gemeinsame Anweisung erlassen, die am 12. Mai von Centre Inffo öffentlich vorgestellt wurde und den Integrationsweg für neu angekommene Drittstaatsangehörige neu ausrichtet. Die Rundverfügung schreibt vor, dass ab 2026 Inhaber von mehrjährigen Aufenthaltstiteln mindestens das Sprachniveau A2 in Französisch erreichen müssen, während Antragsteller für die zehnjährige Aufenthaltskarte das Niveau B1 nachweisen müssen – die Präfekturen sind verpflichtet, die Sprachzertifikate vor der Ausstellung zu überprüfen.
Um die höheren Anforderungen zu erfüllen, beauftragt die Anweisung das OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration), sein Netzwerk für Sprachkurse durch Partnerschaften mit regionalen Behörden, OPCOs und Arbeitgeberverbänden auszubauen. Ein neues Finanzierungsprogramm wird vorrangig Kurse außerhalb der regulären Arbeitszeiten fördern, damit Schichtarbeiter ohne Lohneinbußen teilnehmen können.
Der zweite Schwerpunkt verknüpft Integration mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Lokale Beschäftigungsausschüsse müssen das Ausbildungsangebot an „métiers en tension“ – also Berufe mit Fachkräftemangel wie Bau, Logistik und Pflege – anpassen. Ein Pilotprojekt für Ausbildungen von Geflüchteten und Erstmigranten wurde bereits in fünf Regionen gestartet, das Kandidaten bis 29 Jahre ermöglicht, während der Ausbildung ein Gehalt zu beziehen und gleichzeitig eine französische Qualifikation zu erwerben.
Für Unternehmen bringt die neue Regelung sowohl Pflichten als auch Chancen mit sich. Arbeitgeber müssen allophone Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Sprachunterricht freistellen, der teilweise durch Berufsbeiträge finanziert wird. Gleichzeitig erhalten sie einen klareren Weg, ihre Mitarbeitenden weiterzubilden und Fachkräftelücken zu schließen. Mobilitätsteams sollten frühzeitig erfassen, welche Beschäftigten vor künftigen Aufenthaltserneuerungen eine Sprachzertifizierung benötigen, und die Kurskosten entsprechend einplanen.
Die Anweisung kündigt zudem eine strengere Durchsetzung an: Präfekturen wurden angewiesen, Verlängerungen abzulehnen, wenn der Sprachnachweis fehlt, und Abschiebungen von nicht konformen Zeitarbeitern zu beschleunigen, sobald rechtliche Mittel ausgeschöpft sind. Unternehmen, die Entsandte beschäftigen, sollten daher die Sprachtests frühzeitig im Einsatz planen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Um die höheren Anforderungen zu erfüllen, beauftragt die Anweisung das OFII (Französisches Amt für Einwanderung und Integration), sein Netzwerk für Sprachkurse durch Partnerschaften mit regionalen Behörden, OPCOs und Arbeitgeberverbänden auszubauen. Ein neues Finanzierungsprogramm wird vorrangig Kurse außerhalb der regulären Arbeitszeiten fördern, damit Schichtarbeiter ohne Lohneinbußen teilnehmen können.
Der zweite Schwerpunkt verknüpft Integration mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Lokale Beschäftigungsausschüsse müssen das Ausbildungsangebot an „métiers en tension“ – also Berufe mit Fachkräftemangel wie Bau, Logistik und Pflege – anpassen. Ein Pilotprojekt für Ausbildungen von Geflüchteten und Erstmigranten wurde bereits in fünf Regionen gestartet, das Kandidaten bis 29 Jahre ermöglicht, während der Ausbildung ein Gehalt zu beziehen und gleichzeitig eine französische Qualifikation zu erwerben.
Für Unternehmen bringt die neue Regelung sowohl Pflichten als auch Chancen mit sich. Arbeitgeber müssen allophone Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Sprachunterricht freistellen, der teilweise durch Berufsbeiträge finanziert wird. Gleichzeitig erhalten sie einen klareren Weg, ihre Mitarbeitenden weiterzubilden und Fachkräftelücken zu schließen. Mobilitätsteams sollten frühzeitig erfassen, welche Beschäftigten vor künftigen Aufenthaltserneuerungen eine Sprachzertifizierung benötigen, und die Kurskosten entsprechend einplanen.
Die Anweisung kündigt zudem eine strengere Durchsetzung an: Präfekturen wurden angewiesen, Verlängerungen abzulehnen, wenn der Sprachnachweis fehlt, und Abschiebungen von nicht konformen Zeitarbeitern zu beschleunigen, sobald rechtliche Mittel ausgeschöpft sind. Unternehmen, die Entsandte beschäftigen, sollten daher die Sprachtests frühzeitig im Einsatz planen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Quelle: Centre Inffo
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