Österreich begrenzt Familienzusammenführung für Flüchtlinge durch neues Quotensystem
Drei rechtliche und administrative Hürden verzögern die Einführung der Familiennachzugsquote in Österreich
Österreichischer Nationalrat gibt grünes Licht für Anpassung des EU-Asylpakts trotz Haushaltskürzungen
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Österreich setzt EU-Asyl- und Migrationspakt um und ebnet Weg für beschleunigte Grenzkontrollen
Das österreichische Parlament hat das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz verabschiedet und damit das nationale Recht an den neuen EU-Migrationspakt angepasst. Wichtige Neuerungen sind verpflichtende Vorabkontrollen vor der Einreise, längere Haftfristen an Flughäfen, sofortige Kinderschutzmaßnahmen für unbegleitete Minderjährige sowie die Möglichkeit, das Jobseeker-Visum direkt im Land in eine Rot-Weiß-Rot-Karte umzuwandeln. Die Reform verspricht schnellere Verfahren, erfordert jedoch von Unternehmen, ihre Mobilitätszeiträume vor dem Systemstart noch in diesem Jahr anzupassen.
Nationalrat begrenzt Familiennachzug von Flüchtlingen durch neues Quotensystem
Österreich wird die Familienzusammenführung von Flüchtlingen ab dem 1. Juli 2026 in das allgemeine Niederlassungsrecht überführen und einer jährlichen Einwanderungsquote unterstellen. Diese Änderung könnte die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Angehörige verzögern oder einschränken, weshalb Arbeitgeber und betroffene Familien ihre Anträge strategisch planen und Zwischenlösungen finanziell einplanen müssen.
Parlament fordert „ausgewogene“ Überarbeitung der EU-Fluggastrechte, lehnt aber FPÖ-Antrag ab
Österreichische Abgeordnete unterstützten eine Koalitionsresolution, die eine „ausgewogene“ Aktualisierung der EU-Fluggastrechte fordert, lehnten jedoch einen FPÖ-Antrag ab, der eine Lockerung der aktuellen Entschädigungsgrenzen verhindern sollte. Auch Anträge auf zusätzliche Mittel für die Flughäfen Linz und Innsbruck wurden abgelehnt. Sofortige rechtliche Änderungen sind nicht zu erwarten, doch Mobilitätsmanager sollten Wiens Position im Verlauf der EU-Verhandlungen genau beobachten.