
Getrennt von der umfassenderen Asylreform haben die österreichischen Gesetzgeber am 20. Mai 2026 beschlossen, das Recht auf Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge vom Asylrecht in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zu überführen. Durch diese Verlagerung kann die Regierung die Familienzusammenführung der gleichen jährlichen Kontingentregelung unterwerfen, die auch für andere Einwanderungskategorien gilt – was effektiv die Anzahl der jährlich ausgestellten Zusammenführungsbewilligungen begrenzt.
Nach dem neuen Modell zählen Anträge, die nach dem 1. Juli 2026 eingereicht werden, zum Kontingent 2026, das das Innenministerium voraussichtlich „deutlich unter“ dem Vorjahresniveau festlegen wird. Antragsteller, die das Kontingent überschreiten, müssen bis zum nächsten Kontingentjahr warten, sofern sie nicht unter humanitäre Ausnahmen fallen. Juristische Experten warnen, dass sich die Bearbeitungszeiten deutlich über die derzeitige sechsmonatige Frist hinaus verlängern könnten, da die Behörden die Akten einfrieren müssen, sobald das Kontingent erreicht ist.
Für multinationale Unternehmen, die Flüchtlinge über betriebliche Integrationsprogramme unterstützen, bringt die Maßnahme eine erhebliche Planungsunsicherheit mit sich. Personalverantwortliche müssen die Kontingentverfügbarkeit genau beobachten und gegebenenfalls die Übersiedlung von abhängigen Familienmitgliedern auf zwei Kalenderjahre verteilen. Zudem sollten Unternehmen mögliche Zwischenreisekosten einplanen, da Angehörige, die nicht sofort eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, auf kurzfristige Schengen-Visa angewiesen sein könnten, die weder eine Einschulung noch Sozialversicherungsleistungen vor Ort ermöglichen.
Politisch war das Kontingent eines der umstrittensten Themen in der Nationalratsdebatte. Die Grünen unterstützten das Gesamtpaket, kritisierten jedoch die Obergrenze als „administrativ hart“, während die FPÖ forderte, die Regelung müsse noch strenger ausfallen. Innenminister Gerhard Karner verteidigte die Maßnahme als notwendig, um eine Überlastung von Wohn- und Bildungssystemen zu verhindern und sicherzustellen, dass Ressourcen für bereits in Österreich lebende Personen erhalten bleiben.
Betroffene Familien sollten ihre vollständigen Unterlagen so früh wie möglich einreichen, sobald die Termine am 1. Juni freigeschaltet werden, um ihre Chancen zu maximieren, noch in das diesjährige Kontingent zu fallen. Arbeitgeber könnten erwägen, Umzugsdienstleister einzubinden, um die erwartete hohe Nachfrage in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes besser zu bewältigen.
Nach dem neuen Modell zählen Anträge, die nach dem 1. Juli 2026 eingereicht werden, zum Kontingent 2026, das das Innenministerium voraussichtlich „deutlich unter“ dem Vorjahresniveau festlegen wird. Antragsteller, die das Kontingent überschreiten, müssen bis zum nächsten Kontingentjahr warten, sofern sie nicht unter humanitäre Ausnahmen fallen. Juristische Experten warnen, dass sich die Bearbeitungszeiten deutlich über die derzeitige sechsmonatige Frist hinaus verlängern könnten, da die Behörden die Akten einfrieren müssen, sobald das Kontingent erreicht ist.
Für multinationale Unternehmen, die Flüchtlinge über betriebliche Integrationsprogramme unterstützen, bringt die Maßnahme eine erhebliche Planungsunsicherheit mit sich. Personalverantwortliche müssen die Kontingentverfügbarkeit genau beobachten und gegebenenfalls die Übersiedlung von abhängigen Familienmitgliedern auf zwei Kalenderjahre verteilen. Zudem sollten Unternehmen mögliche Zwischenreisekosten einplanen, da Angehörige, die nicht sofort eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, auf kurzfristige Schengen-Visa angewiesen sein könnten, die weder eine Einschulung noch Sozialversicherungsleistungen vor Ort ermöglichen.
Politisch war das Kontingent eines der umstrittensten Themen in der Nationalratsdebatte. Die Grünen unterstützten das Gesamtpaket, kritisierten jedoch die Obergrenze als „administrativ hart“, während die FPÖ forderte, die Regelung müsse noch strenger ausfallen. Innenminister Gerhard Karner verteidigte die Maßnahme als notwendig, um eine Überlastung von Wohn- und Bildungssystemen zu verhindern und sicherzustellen, dass Ressourcen für bereits in Österreich lebende Personen erhalten bleiben.
Betroffene Familien sollten ihre vollständigen Unterlagen so früh wie möglich einreichen, sobald die Termine am 1. Juni freigeschaltet werden, um ihre Chancen zu maximieren, noch in das diesjährige Kontingent zu fallen. Arbeitgeber könnten erwägen, Umzugsdienstleister einzubinden, um die erwartete hohe Nachfrage in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes besser zu bewältigen.
Quelle: Parlament Österreich