
Während Migration die Schlagzeilen dominierte, richtete der Nationalrat am 20. Mai 2026 auch seinen Fokus auf die EU-Verordnung 261/2004 – das Regelwerk der EU zu den Rechten von Flugreisenden. In einer späten Abstimmung unterstützten die Abgeordneten eine Koalitionsresolution, die Brüssel auffordert, die Verordnung „in ausgewogener Weise“ zu modernisieren, um Reisende zu schützen, ohne die Fluggesellschaften zu überlasten. Gleichzeitig lehnten sie einen FPÖ-Antrag ab, der eine Verwässerung der aktuellen Entschädigungsansprüche verhindern wollte.
Im Mittelpunkt der Debatte stand, ob der Kommissionsentwurf – der längere Verzögerungsschwellen vor einer Entschädigung vorsieht – Passagiere von Österreichs Regionalflughäfen benachteiligen würde. Sprecher von ÖVP und SPÖ argumentierten, dass strengere Pünktlichkeitsziele gegen die finanziellen Belastungen der Fluggesellschaften nach der Pandemie abgewogen werden müssen, während die FPÖ betonte, dass weniger Rechte die Wettbewerbsfähigkeit Wiens gegenüber Nachbar-Hubs wie Budapest und Prag weiter schwächen würden.
Im Zusammenhang mit der Diskussion scheiterte ein Oppositionsantrag, der bundesstaatliche Garantien für die Regionalflughäfen Linz und Innsbruck sichern wollte. Vertreter der Geschäftsreisenden beklagten die Niederlage und wiesen darauf hin, dass beide Flughäfen einen bedeutenden Anteil an Firmen-Shuttles zu deutschen Produktionsstandorten abwickeln. Ohne zusätzliche Unterstützung befürchten sie weitere Frequenzkürzungen – ein Problem, das bereits durch Ryanairs Kapazitätsabbau in Wien im Frühjahr sichtbar wurde.
Für Manager der Unternehmensmobilität ist die wichtigste Erkenntnis, dass sich an EU261 vorerst nichts ändert, die Reform jedoch weiterhin auf der EU-Gesetzgebungsagenda steht. Unternehmen sollten mögliche Entschädigungsrisiken weiterhin in ihre Reisekosten einplanen und die österreichische Position in den bevorstehenden Ratsverhandlungen genau beobachten, da Wiens Forderung nach „Balance“ eher auf ein stufenweises Modell als auf ein Festhalten am Status quo hindeuten könnte. Das für Luftfahrt zuständige Klimaministerium wird voraussichtlich vor der Sommerpause das detaillierte Verhandlungsmandat Österreichs vorlegen. Interessierte können bis zum 15. Juni 2026 über das öffentliche Konsultationsportal Stellungnahmen einreichen.
Im Mittelpunkt der Debatte stand, ob der Kommissionsentwurf – der längere Verzögerungsschwellen vor einer Entschädigung vorsieht – Passagiere von Österreichs Regionalflughäfen benachteiligen würde. Sprecher von ÖVP und SPÖ argumentierten, dass strengere Pünktlichkeitsziele gegen die finanziellen Belastungen der Fluggesellschaften nach der Pandemie abgewogen werden müssen, während die FPÖ betonte, dass weniger Rechte die Wettbewerbsfähigkeit Wiens gegenüber Nachbar-Hubs wie Budapest und Prag weiter schwächen würden.
Im Zusammenhang mit der Diskussion scheiterte ein Oppositionsantrag, der bundesstaatliche Garantien für die Regionalflughäfen Linz und Innsbruck sichern wollte. Vertreter der Geschäftsreisenden beklagten die Niederlage und wiesen darauf hin, dass beide Flughäfen einen bedeutenden Anteil an Firmen-Shuttles zu deutschen Produktionsstandorten abwickeln. Ohne zusätzliche Unterstützung befürchten sie weitere Frequenzkürzungen – ein Problem, das bereits durch Ryanairs Kapazitätsabbau in Wien im Frühjahr sichtbar wurde.
Für Manager der Unternehmensmobilität ist die wichtigste Erkenntnis, dass sich an EU261 vorerst nichts ändert, die Reform jedoch weiterhin auf der EU-Gesetzgebungsagenda steht. Unternehmen sollten mögliche Entschädigungsrisiken weiterhin in ihre Reisekosten einplanen und die österreichische Position in den bevorstehenden Ratsverhandlungen genau beobachten, da Wiens Forderung nach „Balance“ eher auf ein stufenweises Modell als auf ein Festhalten am Status quo hindeuten könnte. Das für Luftfahrt zuständige Klimaministerium wird voraussichtlich vor der Sommerpause das detaillierte Verhandlungsmandat Österreichs vorlegen. Interessierte können bis zum 15. Juni 2026 über das öffentliche Konsultationsportal Stellungnahmen einreichen.
Quelle: Parlament Österreich