
In einer außerordentlichen Sitzung am 20. Mai 2026 hat der österreichische Nationalrat dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) endgültig zugestimmt – der größten Reform des Asyl- und Einwanderungsrechts in Österreich seit über zwei Jahrzehnten. Das Paket integriert die Kernpunkte des neuen EU-Pakts zu Migration und Asyl, ersetzt das bisherige Zulassungsverfahren durch ein verpflichtendes „Screening“ vor der Einreise und verankert spezielle Regeln für die Asylbearbeitung an den Außengrenzen – darunter auch am Flughafen Wien-Schwechat, wo bereits ein eigener Terminal im Bau ist.
Das Gesetz sieht längere zulässige Aufenthaltszeiten in den Transitbereichen der Flughäfen, klarere Fristen und eine einheitliche digitale Akte für jeden Antragsteller vor. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verspricht dadurch eine Verkürzung der Entscheidungszeiten „von Monaten auf Wochen“. Unbegleitete Minderjährige werden sofort nach der Ankunft in die Obhut der regionalen Kinderschutzdienste übergeben – eine Regelung, die trotz Bedenken wegen strengerer Fristen die Zustimmung der Grünen sicherte.
Für Unternehmen, die Fachkräfte ins Land holen, ist besonders relevant, dass hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem Jobseeker-Visum nun während der Bearbeitung ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte im Land bleiben dürfen. Bisher mussten sie oft ausreisen und nach Erteilung der Genehmigung wieder einreisen, was die Einarbeitungspläne störte. Zudem sind Verlängerungen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel künftig von Verwaltungsgebühren befreit, was die Kosten für Personalabteilungen bei Langzeitentsendungen senkt.
Politisch war die Abstimmung umstritten. Die FPÖ kritisierte den Pakt als „Zwangsverteilungsmechanismus“ und warnte vor einer Flut von Rechtsmitteln, während die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS das Gesetz als „Meilenstein“ lobten, der Österreichs Praxis an EU-Standards anpasst und Sekundärbewegungen im Schengen-Raum reduziert. Wirtschaftsverbände wie die Industriellenvereinigung begrüßten die Aussicht auf schnellere und besser koordinierte Verfahren, forderten aber eine rasche Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen, damit Unternehmen ihre Entsendungspläne vor Inkrafttreten des Pakts im vierten Quartal 2026 anpassen können.
Mit der Verabschiedung des AMPAG steht die österreichische Grenzverwaltung nun vor einem engen Zeitplan: Biometrische Kioske für Drittstaatsangehörige müssen bis 10. April 2026 im Rahmen des EU-Einreise-/Ausreisesystems einsatzbereit sein, und der neue Screening-Terminal am Flughafen soll im September eröffnet werden. Arbeitgeber sollten ab Oktober mit zusätzlichen Identitätsprüfungen für ankommende Entsandte rechnen und während der Übergangsphase etwas längere Ankunftsformalitäten einplanen.
Das Gesetz sieht längere zulässige Aufenthaltszeiten in den Transitbereichen der Flughäfen, klarere Fristen und eine einheitliche digitale Akte für jeden Antragsteller vor. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verspricht dadurch eine Verkürzung der Entscheidungszeiten „von Monaten auf Wochen“. Unbegleitete Minderjährige werden sofort nach der Ankunft in die Obhut der regionalen Kinderschutzdienste übergeben – eine Regelung, die trotz Bedenken wegen strengerer Fristen die Zustimmung der Grünen sicherte.
Für Unternehmen, die Fachkräfte ins Land holen, ist besonders relevant, dass hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem Jobseeker-Visum nun während der Bearbeitung ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte im Land bleiben dürfen. Bisher mussten sie oft ausreisen und nach Erteilung der Genehmigung wieder einreisen, was die Einarbeitungspläne störte. Zudem sind Verlängerungen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel künftig von Verwaltungsgebühren befreit, was die Kosten für Personalabteilungen bei Langzeitentsendungen senkt.
Politisch war die Abstimmung umstritten. Die FPÖ kritisierte den Pakt als „Zwangsverteilungsmechanismus“ und warnte vor einer Flut von Rechtsmitteln, während die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS das Gesetz als „Meilenstein“ lobten, der Österreichs Praxis an EU-Standards anpasst und Sekundärbewegungen im Schengen-Raum reduziert. Wirtschaftsverbände wie die Industriellenvereinigung begrüßten die Aussicht auf schnellere und besser koordinierte Verfahren, forderten aber eine rasche Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen, damit Unternehmen ihre Entsendungspläne vor Inkrafttreten des Pakts im vierten Quartal 2026 anpassen können.
Mit der Verabschiedung des AMPAG steht die österreichische Grenzverwaltung nun vor einem engen Zeitplan: Biometrische Kioske für Drittstaatsangehörige müssen bis 10. April 2026 im Rahmen des EU-Einreise-/Ausreisesystems einsatzbereit sein, und der neue Screening-Terminal am Flughafen soll im September eröffnet werden. Arbeitgeber sollten ab Oktober mit zusätzlichen Identitätsprüfungen für ankommende Entsandte rechnen und während der Übergangsphase etwas längere Ankunftsformalitäten einplanen.
Quelle: Parlament Österreich / ORF