
Spät am 22. Mai hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine umfassende Aktualisierung der Schweizer Sanktionsverordnungen gegen Russland und Belarus in Kraft gesetzt. Damit wird das Schweizer Recht an das 20. Sanktionspaket der Europäischen Union angepasst. Insgesamt werden 115 weitere Personen und Organisationen mit Vermögenssperren belegt und – besonders relevant für globale Mobilitätsteams – mit Einreise- und Durchreiseverboten belegt. Zu den neu auf der schwarzen Liste stehenden Personen zählen Führungskräfte aus Russlands militärisch-industriellem Komplex, leitende Manager im Energiesektor sowie Beamte, die der Deportation ukrainischer Kinder beschuldigt werden. Aus Sicht der Mobilitäts-Compliance ist jegliche Reise von, nach oder durch die Schweiz durch diese Personen nun untersagt. Transportunternehmen, die sanktionierte Personen befördern, riskieren Bußgelder und Überprüfungen ihrer Betriebslizenzen.
Die Verordnung blockiert zudem 46 Schiffe, die als Teil der „Schattenflotte“ Moskaus gelten, von Schweizer Hoheitsgewässern und Häfen. Obwohl die Schweiz keinen Zugang zum Meer hat, untersagt die Maßnahme Schweizer Logistikanbietern und Versicherern, Dienstleistungen im Zusammenhang mit den betroffenen Schiffen zu erbringen, was den Druck auf den maritimen Handel über Schweizer Finanz- und Rückversicherungskanäle erhöht.
Besonders relevant für multinationale Unternehmen ist die finanzielle Dimension: Zwanzig russische Banken und sieben Vermittler in Drittstaaten unterliegen nun Transaktionsverboten. Mobilitätsmanager müssen sicherstellen, dass Gehaltszahlungen, Umzugskosten oder Lieferantenhonorare im Zusammenhang mit Einsätzen in Russland nicht über sanktionierte Institute abgewickelt werden. Das ab dem 26. Mai geltende Verbot von Geschäften mit dem digitalen Rubel und der Kryptowährung RUBx erfordert zudem, dass Personal- und Lohnbuchhaltungsteams alle Krypto-Abrechnungen genau prüfen.
Die Angleichung der Schweiz sichert die Glaubwürdigkeit ihres Schengen-assoziierten Visumsystems und signalisiert, dass sanktionierte Personen in den meisten Teilen Europas mit einheitlichen Reisebeschränkungen rechnen müssen. Unternehmen sollten ihre Listen für die Prüfung sanktionierter Personen umgehend aktualisieren und Mitarbeitende, deren Reisepläne Russland, Belarus oder benachbarte Drehkreuze betreffen, entsprechend informieren.
Die Verordnung blockiert zudem 46 Schiffe, die als Teil der „Schattenflotte“ Moskaus gelten, von Schweizer Hoheitsgewässern und Häfen. Obwohl die Schweiz keinen Zugang zum Meer hat, untersagt die Maßnahme Schweizer Logistikanbietern und Versicherern, Dienstleistungen im Zusammenhang mit den betroffenen Schiffen zu erbringen, was den Druck auf den maritimen Handel über Schweizer Finanz- und Rückversicherungskanäle erhöht.
Besonders relevant für multinationale Unternehmen ist die finanzielle Dimension: Zwanzig russische Banken und sieben Vermittler in Drittstaaten unterliegen nun Transaktionsverboten. Mobilitätsmanager müssen sicherstellen, dass Gehaltszahlungen, Umzugskosten oder Lieferantenhonorare im Zusammenhang mit Einsätzen in Russland nicht über sanktionierte Institute abgewickelt werden. Das ab dem 26. Mai geltende Verbot von Geschäften mit dem digitalen Rubel und der Kryptowährung RUBx erfordert zudem, dass Personal- und Lohnbuchhaltungsteams alle Krypto-Abrechnungen genau prüfen.
Die Angleichung der Schweiz sichert die Glaubwürdigkeit ihres Schengen-assoziierten Visumsystems und signalisiert, dass sanktionierte Personen in den meisten Teilen Europas mit einheitlichen Reisebeschränkungen rechnen müssen. Unternehmen sollten ihre Listen für die Prüfung sanktionierter Personen umgehend aktualisieren und Mitarbeitende, deren Reisepläne Russland, Belarus oder benachbarte Drehkreuze betreffen, entsprechend informieren.