
Die Schweiz hat ihre Migrationsdiplomatie in Nordafrika um eine neue Ebene erweitert. Am 22. Mai unterzeichneten der Staatssekretär für Migration, Vincenzo Mascioli, und Khalid Zerouali, Direktor für Migration und Grenzüberwachung im marokkanischen Innenministerium, in Rabat ein technisches Abkommen, das beschleunigte Verfahren zur Identifizierung und Rückführung marokkanischer Staatsangehöriger ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz festlegt. Das Abkommen, das einen Tag später vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in Bern bestätigt wurde, krönt das dritte Treffen der Gemeinsamen Ständigen Migrationsarbeitsgruppe – ein Format, das zur treibenden Kraft der schweizerisch-marokkanischen Zusammenarbeit in Mobilitätsfragen geworden ist.
Gemäß dem neuen Protokoll können Schweizer Behörden digitale Identitätsprüfungsanfragen direkt an ihre marokkanischen Partner senden und erhalten die Bestätigung innerhalb von Tagen statt Wochen. Nach der Identitätsfeststellung verpflichtet sich Rabat, innerhalb von fünf Arbeitstagen Laissez-passer-Dokumente auszustellen, die Rückführungen per Charter- oder Linienflug ermöglichen. Bern wiederum finanziert Reintegrationstrainings für Rückkehrer und unterstützt Berufsbildungsprogramme für junge Menschen in Regionen mit hoher Auswanderungsrate.
Das Abkommen ist Teil eines umfassenderen Migrationspakets, das auch Polizeischulungen, Informationsaustausch über Menschenschmuggelnetzwerke und gemeinsame Arbeitsmarktprojekte umfasst. Marokko wurde in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeitsstrategie 2025-28 als Prioritätsland eingestuft, und beide Seiten wollen Entwicklungshilfemittel nutzen, um lokale Arbeitsplätze zu schaffen und so irreguläre Migrationsströme zu verringern. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) pilotiert bereits ein Textil-Weiterbildungszentrum in Tanger, das auch für zurückgekehrte Migranten geöffnet wird.
Für Arbeitgeber in der Schweiz dürfte das Abkommen die Zeit für die Rückführung von Mitarbeitenden, deren Arbeitserlaubnis nicht verlängert wurde, verkürzen und so Compliance-Risiken reduzieren. Mobilitätsmanager, die nordafrikanische Talente betreuen, begrüßen zudem klarere Wege für legale Einsätze: Bern und Rabat bestätigten, dass die Verhandlungen über ein Jugendmobilitäts- und Praktikumsvisum „weit fortgeschritten“ sind. Unternehmen mit Aktivitäten in beiden Ländern sollten die kommenden Durchführungsverordnungen aufmerksam verfolgen, die Dokumentationsanforderungen und Befördererpflichten regeln könnten.
Das Abkommen unterstreicht die Schweizer Strategie, pragmatische bilaterale Abkommen als Ergänzung zu EU-Instrumenten wie dem Schengen-Grenzkodex und dem bevorstehenden EU-Pakt für Migration und Asyl zu schließen. Als Vorsitzender des Rabat-Prozesses 2026 wird Bern voraussichtlich das Abkommen als Modell für andere Herkunfts- und Transitstaaten präsentieren, die engere wirtschaftliche Beziehungen im Austausch für Kooperation bei Rückführungen anstreben.
Gemäß dem neuen Protokoll können Schweizer Behörden digitale Identitätsprüfungsanfragen direkt an ihre marokkanischen Partner senden und erhalten die Bestätigung innerhalb von Tagen statt Wochen. Nach der Identitätsfeststellung verpflichtet sich Rabat, innerhalb von fünf Arbeitstagen Laissez-passer-Dokumente auszustellen, die Rückführungen per Charter- oder Linienflug ermöglichen. Bern wiederum finanziert Reintegrationstrainings für Rückkehrer und unterstützt Berufsbildungsprogramme für junge Menschen in Regionen mit hoher Auswanderungsrate.
Das Abkommen ist Teil eines umfassenderen Migrationspakets, das auch Polizeischulungen, Informationsaustausch über Menschenschmuggelnetzwerke und gemeinsame Arbeitsmarktprojekte umfasst. Marokko wurde in der Schweizer Entwicklungszusammenarbeitsstrategie 2025-28 als Prioritätsland eingestuft, und beide Seiten wollen Entwicklungshilfemittel nutzen, um lokale Arbeitsplätze zu schaffen und so irreguläre Migrationsströme zu verringern. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) pilotiert bereits ein Textil-Weiterbildungszentrum in Tanger, das auch für zurückgekehrte Migranten geöffnet wird.
Für Arbeitgeber in der Schweiz dürfte das Abkommen die Zeit für die Rückführung von Mitarbeitenden, deren Arbeitserlaubnis nicht verlängert wurde, verkürzen und so Compliance-Risiken reduzieren. Mobilitätsmanager, die nordafrikanische Talente betreuen, begrüßen zudem klarere Wege für legale Einsätze: Bern und Rabat bestätigten, dass die Verhandlungen über ein Jugendmobilitäts- und Praktikumsvisum „weit fortgeschritten“ sind. Unternehmen mit Aktivitäten in beiden Ländern sollten die kommenden Durchführungsverordnungen aufmerksam verfolgen, die Dokumentationsanforderungen und Befördererpflichten regeln könnten.
Das Abkommen unterstreicht die Schweizer Strategie, pragmatische bilaterale Abkommen als Ergänzung zu EU-Instrumenten wie dem Schengen-Grenzkodex und dem bevorstehenden EU-Pakt für Migration und Asyl zu schließen. Als Vorsitzender des Rabat-Prozesses 2026 wird Bern voraussichtlich das Abkommen als Modell für andere Herkunfts- und Transitstaaten präsentieren, die engere wirtschaftliche Beziehungen im Austausch für Kooperation bei Rückführungen anstreben.