Elektronische Benachrichtigungen jetzt Pflicht bei Änderungen der polnischen Arbeitserlaubnis
Ab dem 1. Juni 2026 müssen polnische Arbeitgeber alle verpflichtenden Meldungen zu Änderungen bei Typ-A-Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer über die E-Plattform praca.gov.pl einreichen; Papier- und E-Mail-Einreichungen werden nicht mehr akzeptiert. Diese Vorgabe, die in einer Mitteilung des Woiwodschaftsamts Lublin vom 3. Juni hervorgehoben wurde, soll die Überwachung erleichtern und steht im Einklang mit der umfassenden Digitalisierung der Einwanderungsdienste in Polen. Unternehmen riskieren Bußgelder und Probleme bei der Verlängerung, wenn sie ihre Personalprozesse nicht anpassen.
Juni 4, 2026