
Nach monatelangen politischen Auseinandersetzungen hat das finnische Eduskunta am 11. Juni 2026 mit 153 zu 21 Stimmen beschlossen, dass die meisten Einbürgerungsbewerber künftig einen computergestützten Staatsbürgerschaftstest bestehen müssen. Die neue Prüfung – die finnische Geschichte, Grundrechte, Gleichstellung der Geschlechter und wichtige Gesetze abdeckt – ergänzt die bereits verschärften Sprach- und Aufenthaltsvoraussetzungen des Landes um eine weitere Anforderung an das staatsbürgerliche Wissen. Bewerber können ihre Kompetenz entweder durch Bestehen des Tests oder durch den Nachweis einer finnischen oder schwedischen Abiturprüfung, eines Hochschulabschlusses oder einer vergleichbaren Qualifikation, die in Finnland erworben wurde, erbringen. Der Migrationsdienst (Migri) wird eine Universität mit der Entwicklung und Durchführung des Tests beauftragen und die Ergebnisse in sein digitales Fallmanagementsystem integrieren. Befürworter aus der vierparteilichen Regierungskoalition argumentieren, dass die Maßnahme Integration und sozialen Zusammenhalt fördere, und verweisen darauf, dass ähnliche Tests bereits in Deutschland und den Niederlanden existieren. Kritiker von Grünen und Linksbündnis sehen darin eine zusätzliche Hürde für bereits gut integrierte Migranten und befürchten Verzögerungen beim Erwerb voller politischer Rechte, einschließlich des Wahlrechts bei nationalen Wahlen. Für Arbeitgeber, die Lokalisierungs- oder Versetzungsprogramme durchführen, bedeutet die Reform, dass Mitarbeitende, die die finnische Staatsbürgerschaft anstreben, sich ab 2027 auf eine formelle Prüfung vorbereiten und möglicherweise zusätzliche Sprach- oder Staatsbürgerkunde-Schulungen absolvieren müssen. Mobility-Teams sollten ihre Talentbindungspläne entsprechend anpassen, da sich die Zeitspanne bis zum Erwerb der EU-weiten Mobilitätsrechte, die mit der finnischen Staatsbürgerschaft einhergehen, verlängern könnte. Obwohl das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wird den Personalabteilungen empfohlen, die Mitarbeitenden jetzt zu informieren: Wer bis Jahresende einen vollständigen Einbürgerungsantrag einreicht, kann noch nach den alten Regeln bearbeitet werden und muss den neuen Test möglicherweise nicht ablegen.
Quelle: Daily Finland
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