
Nur wenige Stunden nachdem der EU-Migrationspakt in Kraft getreten ist, veröffentlichte der finnische Migrationsdienst (Migri) ein 16-seitiges Rundschreiben, das genau festlegt, wie Sachbearbeiter, Polizei und Mitarbeiter in Aufnahmeeinrichtungen den neuen Rahmen anwenden müssen. Die am 12. Juni 2026 veröffentlichte Anleitung übersetzt die allgemeinen EU-Vorschriften in konkrete tägliche Arbeitsanweisungen, die direkt Asylsuchende, Kommunen vor Ort und Arbeitgeber, die ausländische Mitarbeitende beschäftigen, betreffen.
Wesentliche Änderungen umfassen einen dreistufigen Antragsprozess – „Erstellung“, „Registrierung“ und „Einreichung“ eines Antrags –, der den Großteil der administrativen Last auf die Grenzpolizei verlagert. Erst nach dem letzten Schritt der „Einreichung“ akzeptiert Migri einen Fall, was bedeutet, dass ein Asylsuchender, der nicht zur Fingerabdrucknahme in einer Aufnahmeeinrichtung erscheint, seinen Platz in der Warteschlange vollständig verlieren kann. Migri bestätigte zudem, dass das zuvor optionale Grenzverfahren nun für Finnland verpflichtend ist: Jeder Antrag mit geringer Erfolgsaussicht (beispielsweise aus einem Land mit einer EU-weiten Anerkennungsquote unter 20 Prozent) muss innerhalb von 12 Wochen bearbeitet werden, inklusive aller Rechtsmittel.
Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen haben neue Pflichten: Sie müssen sich zwei- bis viermal im Monat ausweisen, an einem Kurs über die „finnische Gesellschaft“ teilnehmen und die vor Ort geltenden Regeln einhalten, andernfalls droht eine Kürzung der bescheidenen Empfangsleistungen um 20 Prozent. Die Leistungen enden spätestens drei Monate nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, was die Kommunen dazu drängt, anerkannte Flüchtlinge schneller zu integrieren. Migri rechnet damit, dass bis Jahresende rund 4.000 ukrainische Schutzberechtigte in kommunale Unterkünfte vermittelt werden.
Der wohl umstrittenste Abschnitt betrifft Abschiebungen und Einreiseverbote. Einsprüche gegen nicht-strafrechtliche Abschiebungen setzen die Vollstreckung nicht mehr automatisch aus; wenn ein Verwaltungsgericht die Entscheidung nicht innerhalb von 30 Tagen aussetzt, darf die Polizei vollziehen. Zudem können Beamte ein Schengen-weites Einreiseverbot für Ausländer verhängen, die nie eine finnische Erlaubnis besaßen – eine Maßnahme zur Eindämmung von Sicherheitsrisiken.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die Botschaft klar: Asyl- und Arbeitsmigrationswege werden stärker getrennt. Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung ihren Status verlieren, haben nur ein kurzes Zeitfenster zur Legalisierung, bevor eine Abschiebung vollstreckbar wird. Arbeitgeber müssen Migri zudem innerhalb von fünf Tagen über Vertragsbeendigungen informieren.
Wesentliche Änderungen umfassen einen dreistufigen Antragsprozess – „Erstellung“, „Registrierung“ und „Einreichung“ eines Antrags –, der den Großteil der administrativen Last auf die Grenzpolizei verlagert. Erst nach dem letzten Schritt der „Einreichung“ akzeptiert Migri einen Fall, was bedeutet, dass ein Asylsuchender, der nicht zur Fingerabdrucknahme in einer Aufnahmeeinrichtung erscheint, seinen Platz in der Warteschlange vollständig verlieren kann. Migri bestätigte zudem, dass das zuvor optionale Grenzverfahren nun für Finnland verpflichtend ist: Jeder Antrag mit geringer Erfolgsaussicht (beispielsweise aus einem Land mit einer EU-weiten Anerkennungsquote unter 20 Prozent) muss innerhalb von 12 Wochen bearbeitet werden, inklusive aller Rechtsmittel.
Bewohner von Aufnahmeeinrichtungen haben neue Pflichten: Sie müssen sich zwei- bis viermal im Monat ausweisen, an einem Kurs über die „finnische Gesellschaft“ teilnehmen und die vor Ort geltenden Regeln einhalten, andernfalls droht eine Kürzung der bescheidenen Empfangsleistungen um 20 Prozent. Die Leistungen enden spätestens drei Monate nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, was die Kommunen dazu drängt, anerkannte Flüchtlinge schneller zu integrieren. Migri rechnet damit, dass bis Jahresende rund 4.000 ukrainische Schutzberechtigte in kommunale Unterkünfte vermittelt werden.
Der wohl umstrittenste Abschnitt betrifft Abschiebungen und Einreiseverbote. Einsprüche gegen nicht-strafrechtliche Abschiebungen setzen die Vollstreckung nicht mehr automatisch aus; wenn ein Verwaltungsgericht die Entscheidung nicht innerhalb von 30 Tagen aussetzt, darf die Polizei vollziehen. Zudem können Beamte ein Schengen-weites Einreiseverbot für Ausländer verhängen, die nie eine finnische Erlaubnis besaßen – eine Maßnahme zur Eindämmung von Sicherheitsrisiken.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die Botschaft klar: Asyl- und Arbeitsmigrationswege werden stärker getrennt. Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung ihren Status verlieren, haben nur ein kurzes Zeitfenster zur Legalisierung, bevor eine Abschiebung vollstreckbar wird. Arbeitgeber müssen Migri zudem innerhalb von fünf Tagen über Vertragsbeendigungen informieren.