
Am 11. Juni 2026 unterzeichnete Präsident Karol Nawrocki sieben Gesetze, darunter das Gesetz über Polens Teilnahme am Eurodac-System. Eurodac ist die zentrale Fingerabdruckdatenbank der EU, die biometrische Daten von Asylsuchenden und irregulären Grenzübertritten speichert und den Mitgliedstaaten ermöglicht, das zuständige Land für die Prüfung eines Asylantrags zu bestimmen. Bisher konnten polnische Behörden Fingerabdrücke hochladen, hatten jedoch keinen vollständigen Echtzeitzugriff auf die erweiterte Suchoberfläche von Eurodac 2.0. Das neue Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für dieses Upgrade und den Abgleich der Daten mit Strafverfolgungssystemen.
Nach dem Gesetz werden die polnische Grenzpolizei und das Amt für Ausländer verpflichtet, Fingerabdrücke innerhalb von drei Stunden nach Festnahme oder Antragstellung zu übermitteln – bisher lag das Zeitfenster bei 72 Stunden. Die Daten werden bei schweren Straftaten bis zu zehn Jahre gespeichert, womit die nationalen Regelungen an die aktuelle EU-Verordnung angepasst werden. Zudem erhalten Polizei und Inlandsgeheimdienst das Recht, Eurodac zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung abzufragen, allerdings unter gerichtlicher Kontrolle.
Für Mobilitätsmanager bedeutet dies vor allem eine Verfahrensbeschleunigung: Asylsuchende, deren Fingerabdrücke bereits in Eurodac gespeichert sind, werden schneller an den Mitgliedstaat zurückverwiesen, der sie zuerst registriert hat. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich illegal in Polen aufhalten, während ihr Antrag geprüft wird. Gleichzeitig soll der schnellere Datenaustausch die Ausstellung von „Dublin-Überstellungs“-Dokumenten beschleunigen, die für Flugrückführungen erforderlich sind. Fluggesellschaften, die nicht überprüfen, ob Passagiere die korrekten Papiere besitzen, drohen nach dem geänderten Luftverkehrsgesetz Bußgelder von bis zu 30.000 PLN.
Menschenrechtsorganisationen forderten die Regierung auf, das strengere biometrische System mit Schutzmaßnahmen für Minderjährige und Opfer von Menschenhandel zu verbinden. Als Reaktion veröffentlichte die Präsidialkanzlei Richtlinien, die klarstellen, dass Fingerabdrücke von Kindern unter 14 Jahren nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten und eines Jugendamtsmitarbeiters genommen werden dürfen.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise: Das „Eurodac-Hub“ in Warschau im Nationalen Migrationsinformationszentrum soll am 1. Oktober 2026 in Betrieb gehen, die regionalen Einheiten der Grenzpolizei bis Ende des Jahres angeschlossen sein. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Polen entsenden, wird empfohlen, sicherzustellen, dass frühere Asylanträge in anderen EU-Staaten ordnungsgemäß abgeschlossen sind, um falsche Eurodac-Treffer zu vermeiden, die die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln erschweren könnten.
Nach dem Gesetz werden die polnische Grenzpolizei und das Amt für Ausländer verpflichtet, Fingerabdrücke innerhalb von drei Stunden nach Festnahme oder Antragstellung zu übermitteln – bisher lag das Zeitfenster bei 72 Stunden. Die Daten werden bei schweren Straftaten bis zu zehn Jahre gespeichert, womit die nationalen Regelungen an die aktuelle EU-Verordnung angepasst werden. Zudem erhalten Polizei und Inlandsgeheimdienst das Recht, Eurodac zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung abzufragen, allerdings unter gerichtlicher Kontrolle.
Für Mobilitätsmanager bedeutet dies vor allem eine Verfahrensbeschleunigung: Asylsuchende, deren Fingerabdrücke bereits in Eurodac gespeichert sind, werden schneller an den Mitgliedstaat zurückverwiesen, der sie zuerst registriert hat. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich illegal in Polen aufhalten, während ihr Antrag geprüft wird. Gleichzeitig soll der schnellere Datenaustausch die Ausstellung von „Dublin-Überstellungs“-Dokumenten beschleunigen, die für Flugrückführungen erforderlich sind. Fluggesellschaften, die nicht überprüfen, ob Passagiere die korrekten Papiere besitzen, drohen nach dem geänderten Luftverkehrsgesetz Bußgelder von bis zu 30.000 PLN.
Menschenrechtsorganisationen forderten die Regierung auf, das strengere biometrische System mit Schutzmaßnahmen für Minderjährige und Opfer von Menschenhandel zu verbinden. Als Reaktion veröffentlichte die Präsidialkanzlei Richtlinien, die klarstellen, dass Fingerabdrücke von Kindern unter 14 Jahren nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten und eines Jugendamtsmitarbeiters genommen werden dürfen.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise: Das „Eurodac-Hub“ in Warschau im Nationalen Migrationsinformationszentrum soll am 1. Oktober 2026 in Betrieb gehen, die regionalen Einheiten der Grenzpolizei bis Ende des Jahres angeschlossen sein. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Polen entsenden, wird empfohlen, sicherzustellen, dass frühere Asylanträge in anderen EU-Staaten ordnungsgemäß abgeschlossen sind, um falsche Eurodac-Treffer zu vermeiden, die die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln erschweren könnten.
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