
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat bekannt gegeben, dass die Aufsicht über Eurodac, die EU-Fingerabdruckdatenbank für Asylsuchende, nun vom neuen Koordinierten Aufsichtsausschuss (KAA) übernommen wird. Die Änderung, die seit dem 12. Juni gilt, bedeutet, dass die französische Datenschutzbehörde CNIL sich gemeinsam mit anderen nationalen Regulierungsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten in einem einheitlichen Prüfrahmen zusammenschließt. Eurodac speichert die Fingerabdrücke aller Personen ab sechs Jahren, die Asyl beantragen oder bei irregulärer Grenzüberquerung erfasst werden. Im Rahmen des Migrationspakts muss Frankreich nun bei der Erstregistrierung vollständige Zehn-Finger-Abdrücke erfassen – eine Praxis, die bereits im aktualisierten Ceseda-Gesetz verankert ist. Der KAA wird sowohl die zentrale Einheit von eu-LISA als auch die nationalen Einheiten der französischen Innenministeriums-Direktion für Ausländer kontrollieren. Für Teams im Bereich Unternehmensmobilität ist diese Entwicklung zwar indirekt, aber relevant: Dienstleister, die Logistik in Aufnahmezentren oder biometrische Geräte betreuen, müssen mit strengeren Ausschreibungsbedingungen zur Datensicherheit rechnen, und Verstöße können parallele Ermittlungen in Paris und Brüssel nach sich ziehen. Datenschutzbeauftragte im öffentlichen Sektor werden dringend empfohlen, ihre Verarbeitungsverzeichnisse an die bald erscheinenden Vorlagen des EDSA anzupassen, da abweichende nationale Praktiken nicht mehr toleriert werden. Dieser Schritt deutet zudem an, wie künftige groß angelegte EU-IT-Systeme (EES, ETIAS, ECRIS-TCN) überwacht werden. Organisationen, die Compliance weiterhin nur als französische Angelegenheit betrachten, laufen Gefahr, europaweite Anforderungen zu übersehen, die nun mit echten Durchsetzungsmaßnahmen verbunden sind.
Quelle: Leto Legal Watch