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Eurodac-Biometriedatenbank unter koordinierter EU-Aufsicht – CNIL schließt sich dem Überwachungsgremium an

Juni 13, 2026
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Eurodac-Biometriedatenbank unter koordinierter EU-Aufsicht – CNIL schließt sich dem Überwachungsgremium an
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) gab am 12. Juni bekannt, dass sein Koordiniertes Aufsichtskomitee (CSC) nun die alleinige Aufsichtsbehörde für Eurodac ist, die Fingerabdruckdatenbank, die das Asylsystem der EU stützt. Bisher war die Aufsicht zwischen den nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten aufgeteilt. Aus französischer Sicht bedeutet die Änderung, dass die CNIL im CSC vertreten sein wird und gemeinsame Prüfprioritäten mitbestimmt, anstatt nur Inspektionen in Frankreich durchzuführen. Das CSC kann Leitlinien herausgeben, die direkt in Paris, Marseille oder am neuen Grenzverfahren-Zentrum Bardonnex bei Genf gelten.

Eurodac-Biometriedatenbank unter koordinierter EU-Aufsicht – CNIL schließt sich dem Überwachungsgremium an


Warum ist das für die Mobilität von Unternehmen wichtig? Erstens wird Eurodac zunehmend abgefragt, wenn Behörden prüfen, ob ein ausländischer Arbeitnehmer zuvor anderswo in Europa Asyl beantragt hat. Ein harmonisiertes Aufsichtssystem sollte das Risiko inkonsistenter Treffer verringern, die die Genehmigung von Arbeitserlaubnissen verzögern können. Zweitens signalisiert dieser Schritt, wie die EU ihre wachsende Zahl groß angelegter IT-Systeme (EES, ETIAS, ECRIS-TCN) künftig steuern will. Unternehmen, die mit biometrischen Reisedaten arbeiten, müssen sich auf europaweit einheitliche Prüfprotokolle einstellen, statt auf 27 verschiedene.

Datenschutzbeauftragte multinationaler Unternehmen, die mit französischen Migrationsbehörden zusammenarbeiten, sollten damit rechnen, dass die CNIL ihre Positionen an die CSC-Leitlinien anpasst, insbesondere bei Aufbewahrungsfristen und der Überwachung von Zugriffsprotokollen. Der EDSA kündigt an, dass der erste koordinierte Prüfplan im Oktober beschlossen wird. Auch wenn private Unternehmen keine Daten in Eurodac einspeisen, arbeiten Fluggesellschaften und Visa-Dienstleister zunehmend mit Systemen, die mit Eurodac verknüpft sind. Vorausschauende Compliance-Teams sollten die nun auf Englisch und Französisch veröffentlichten CSC-Protokolle verfolgen, um künftige technische und vertragliche Anforderungen frühzeitig zu erkennen.
Quelle: Leto Legal (analysis of EDPB communiqué)

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