
Griechenland hat offiziell seinen Versuch zurückgenommen, britische Passinhaber von den neuen biometrischen Grenzkontrollen der EU auszunehmen. Wie im ETIAS Pro-Briefing vom 12. Juni erläutert, hatte Athen zunächst die Anforderungen an Fingerabdruck- und Gesichtsscans für britische Besucher ausgesetzt, als das EES im April startete, aus Sorge vor langen Warteschlangen an den Flughäfen der Inseln. Die Europäische Kommission griff ein und erklärte die nach Nationalität differenzierte Ausnahme für rechtswidrig gemäß der EES-Verordnung. Griechenland lenkte am 31. Mai ein und wendet nun die vollständige biometrische Registrierung für alle Nicht-EU-Ankömmlinge an. Für die rund eine Million Briten, die jedes Jahr in Griechenland Urlaub machen – und für den britischen Tourismussektor, der sie bedient – bedeutet die Kehrtwende längere Ankunftszeiten an beliebten Einreisepunkten wie Rhodos, Santorin und Mykonos. Mobilitätsplaner sollten Reisende darauf hinweisen, bei der ersten Einreise mindestens eine zusätzliche Stunde einzuplanen und biometrische Pässe bereitzuhalten, um Kioske nutzen zu können, wo verfügbar. Die Episode hat über Griechenland hinaus Bedeutung: Die schnelle Rüge aus Brüssel zeigt, dass einseitige nationale Anpassungen zum Schutz des Tourismus nicht toleriert werden. Andere Schengen-Staaten, die über Sonderregelungen für bevorzugte Märkte nachdenken, werden dies nun wohl überdenken. Aus Sicht des Unternehmensrisikos unterstreicht dies die Wichtigkeit, die Einhaltung europaweiter Vorschriften zu überwachen, statt sich auf länderspezifische Einzelfälle zu verlassen. Reiseverantwortliche können Störungen abmildern, indem sie Geschäftsreisende auf weniger frequentierte Ankunftszeiten lenken, sicherstellen, dass Pässe mit Chips ausgestattet sind, und den offiziellen Schengen-Tagesrechner der EU verbreiten, damit Mitarbeiter genau wissen, wie lange sie sich unter der nun automatisch durch das EES durchgesetzten 90/180-Regel aufhalten dürfen.
Quelle: ETIAS Pro
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