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Berliner Gericht stoppt Zurückweisung eines eritreischen Asylbewerbers und schwächt Deutschlands Grenzablehnungspolitik

Juni 19, 2026
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Berliner Gericht stoppt Zurückweisung eines eritreischen Asylbewerbers und schwächt Deutschlands Grenzablehnungspolitik
Die umstrittene Praxis Deutschlands, Asylsuchende an der polnischen Grenze zurückzuweisen, erlitt am 18. Juni 2026 eine weitere juristische Niederlage. In einem Eilverfahren ordnete das Berliner Verwaltungsgericht an, dass die Bundespolizei einen 29-jährigen Eritreer, der im März am Grenzübergang Gubinek abgewiesen worden war, einreisen lassen muss. Die Richter stellten fest, dass der Mann eindeutig einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte, was nach der Dublin-III-Verordnung Deutschlands Verpflichtung auslöst, ein Asylverfahren einzuleiten, anstatt ihn einfach zurückzuweisen. Das Urteil ist das zweite innerhalb von zwölf Monaten, das die Zurückweisungs-Politik des Innenministeriums für rechtswidrig erklärt.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende 2025 routinemäßige Grenzkontrollen und Zurückweisungen wieder eingeführt und diese als unverzichtbar für seinen versprochenen „Migrationsumschwung“ bezeichnet. Das Gericht betonte jedoch die Vorrangigkeit des EU-Rechts: Sobald auf deutschem Boden ein Schutzgesuch gestellt wird – unabhängig davon, ob ein formeller Einreisestempel vorliegt – müssen die Behörden den Antrag registrieren und die Zuständigkeit nach den Dublin-Regeln prüfen. Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass jeder Asylsuchende, der einen deutschen Kontrollpunkt erreicht und das Wort „Asyl“ ausspricht, nicht ohne ein formelles Überstellungsverfahren zurückgewiesen werden darf.

Berliner Gericht stoppt Zurückweisung eines eritreischen Asylbewerbers und schwächt Deutschlands Grenzablehnungspolitik


Rechtsanwälte erwarten eine Welle von Folgeklagen von somalischen, syrischen und afghanischen Antragstellern, denen bereits die Einreise verweigert wurde. Unternehmen, die Mitarbeiter über die deutsch-polnische Grenze entsenden, sollten mit längeren Wartezeiten und möglichen Aussetzungen einiger Kontrollen rechnen, während die Bundespolizei ihre Richtlinien überarbeitet. Compliance-Teams sollten zudem beachten, dass Geschäftsreisende, die nicht-EU-Kollegen mit humanitären Schutzansprüchen begleiten, durch vor Ort gestellte Asylanträge Verzögerungen erfahren könnten.

Politisch erhöht das Urteil den Druck auf Dobrindt, nur wenige Tage nachdem EU-Beamte Berlin aufgefordert hatten, die internen Schengen-Kontrollen abzuschaffen, sobald das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) vollständig in Kraft ist. Die Oppositionsparteien im Parlament nutzten das Urteil, um einen sofortigen Stopp der Zurückweisungen und eine Überprüfung der Grenzpersonalstärke zu fordern. Das Ministerium kündigte an, Berufung einzulegen, hat die Beamten jedoch bereits angewiesen, Schutzgesuche wortwörtlich zu protokollieren und vor einer Einreiseverweigerung rechtlichen Rat einzuholen. Unternehmen, die Shuttle-Dienste zwischen Brandenburg und Westpolen betreiben, sollten ihre Fahrer entsprechend informieren und zusätzliche Pufferzeiten in die Fahrpläne einplanen.
Quelle: MiGAZIN

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