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Neue Befugnisse im Ausländergesetz zu Abschiebungen und Einreiseverboten jetzt vollständig in Kraft

Juni 20, 2026
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Neue Befugnisse im Ausländergesetz zu Abschiebungen und Einreiseverboten jetzt vollständig in Kraft
Eine Woche nach Inkrafttreten des geänderten Ausländergesetzes bestätigten die finnischen Behörden am 19. Juni, dass alle Polizeibezirke und Grenzkontrolleinheiten ihre Verfahren an das verschärfte Durchsetzungsregime angepasst haben. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Möglichkeit, Einreiseverbote gegen Ausländer zu verhängen, die noch nie eine finnische Aufenthaltserlaubnis besessen haben, sowie die Abschaffung der automatischen aufschiebenden Wirkung von Berufungen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass ein ausländischer Mitarbeiter, der seine Arbeitserlaubnis verliert, nun nur noch 30 Tage Zeit hat, bevor eine Abschiebung eingeleitet werden kann – sofern nicht ein Verwaltungsgericht anders entscheidet. Mobilitätsmanager benötigen klare Abläufe, um Einsätze zu beenden, Gehaltszahlungen termingerecht einzustellen und Auslandsreisen innerhalb dieses Zeitfensters zu organisieren, um Überziehungsstrafen zu vermeiden. Das neue Instrument für vorab verhängte Einreiseverbote wird bereits getestet: Quellen des Nationalen Ermittlungsbüros berichten, dass fünf nicht ansässige extremistische Propagandisten, die mit einem Telegram-Kanal in Verbindung stehen, die Einreise nach Helsinki verweigert wurde. Die Verbote gelten im gesamten Schengen-Raum und verdeutlichen die weitreichende Wirkung finnischer Entscheidungen. Anwaltskanzleien, die sich mit Unternehmensimmigration befassen, warnen, dass Berufungen künftig schneller verfasst und mit stärkeren Beweismitteln untermauert werden müssen. Zudem wird mit einem Anstieg der Beratungen zur freiwilligen Rückkehr gerechnet, wobei die Internationale Organisation für Migration zusätzliche Kapazitäten in ihrem Büro in Helsinki vorbereitet.
Quelle: Finnish Immigration Service

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