
Am 19. Juni hat der Europäische Rat in Brüssel dem Paket von Migrationsgesetzen, das das Europäische Parlament Anfang der Woche zügig verabschiedet hat, seine politische Zustimmung erteilt – darunter die umstrittene Reform der EU-Rückführungsrichtlinie. Die neuen Regelungen – von Finnlands Innenministerin Mari Rantanen als Mittel zur Eindämmung von „Sekundärbewegungen“ im Schengen-Raum befürwortet – verpflichten Drittstaatsangehörige zur Zusammenarbeit mit den Rückführungsbehörden, erlauben eine Haftdauer von bis zu 24 Monaten und führen, für die nordischen Hauptstädte besonders wichtig, die vollständige gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen ein. Für Helsinki ist dieses Instrument ein Wendepunkt. Bisher konnte eine aus Finnland ausgewiesene Person in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen und dort einen neuen Antrag stellen; ab 2027 wird die finnische Grenzpolizei eine einzige Entscheidung ausstellen können, die automatisch in der gesamten Union gilt. Unternehmen, die auf grenzüberschreitend entsandte Mitarbeiter angewiesen sind, müssen daher künftig die Zulässigkeitsregeln in jedem Schengen-Land beachten, nicht nur im Land, das die Arbeitserlaubnis erteilt hat. Die Gipfelergebnisse fordern den Rat auf, die Rechtsakte noch vor der Sommerpause zu verabschieden, damit die operative Arbeit – einschließlich der Einrichtung von „Rückführungszentren“ in Drittstaaten – im nächsten Jahr beginnen kann. Die finnische Regierung kündigte umgehend eine interministerielle Arbeitsgruppe an, die den Kapazitätsbedarf am Flughafen Helsinki und in der neuen Frauengefängnis-Einrichtung in Joutseno ermitteln soll. Mobilitätsmanager sollten sich auf Folgendes einstellen: 1) schnellere Abschiebungen von Überziehern, 2) strengere Dokumentenkontrollen bei inner-schengenischen Flug- und Bahnverbindungen und 3) verpflichtende Kooperationsklauseln bei künftigen Verlängerungen von Aufenthaltstiteln. Arbeitgeber werden geraten, ihre Compliance-Kalender zu überprüfen und sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeiter stets einen Nachweis über ihren legalen Aufenthalt bei Reisen innerhalb des Blocks mitführen. Obwohl Menschenrechtsorganisationen Bedenken äußerten, dass längere Haftzeiten das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen könnten, betonte die finnische Delegation, dass die Richtlinie weiterhin die Staaten verpflichtet, zunächst freiwillige Rückkehrmöglichkeiten zu prüfen und Rechtsbeistand zu gewährleisten. Das Innenministerium wird eine vierwöchige öffentliche Konsultation zur besten Umsetzung der Richtlinie in finnisches Recht einleiten; ein Gesetzesentwurf wird bis Februar 2027 erwartet.
Quelle: European Parliament Newsroom
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