
Reisebranche meldet: Ab 12. Juni 2026 erhalten internationale Besucher mit 30-tägigem indischem Touristen-e-Visum nun „Mehrfache Einreisen“ auf ihrer elektronischen Reisegenehmigung (ETA) – ein bedeutender Wandel gegenüber der bisherigen Begrenzung auf zwei Einreisen. Diese Änderung wurde zunächst in Reiseforen entdeckt und später von privaten Visa-Agenten bestätigt, die Großanträge überwachen. Obwohl das Innenministerium noch keine offizielle Pressemitteilung veröffentlicht hat, erklärten Beamte des Einwanderungsamts gegenüber Branchenverbänden vertraulich, dass die Anpassung Teil einer schrittweisen Reform ist, um Kurzzeit-Touristenvisa an die längeren ein- und fünfjährigen e-Visa-Kategorien anzugleichen, die bereits unbegrenzte Einreisen erlauben.
Für Veranstalter von Geschäftsreisen und Destination-Management-Unternehmen vereinfacht die Neuerung regionale Reisepläne, bei denen Delegierte zunächst nach Nepal, Sri Lanka, Bhutan oder in die VAE reisen und anschließend für weitere Meetings nach Indien zurückkehren. Auch Kreuzfahrtlinien im Indischen Ozean profitieren, da Passagiere nun innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums an mehreren indischen Häfen an Land gehen können, ohne ein neues ETA beantragen zu müssen.
Aus Compliance-Sicht gilt weiterhin die 30-Tage-Aufenthaltsgrenze ab der ersten Einreise; Überziehungen werden mit täglichen Strafen und möglichen zukünftigen Visa-Sperren geahndet. Fluggesellschaften wurden angewiesen, ihre Timatic-Datenfeeds bis zum 24. Juni zu aktualisieren, um die neue Formulierung abzubilden. Reisebüros sollten ihre automatischen Ticketregeln überprüfen, die mehr als zwei indische Wiedereinreisen innerhalb von 30 Tagen melden.
Tourismusakteure begrüßen die Maßnahme als umsatzneutral für die Staatskasse, aber „psychologisch wirkungsvoll“, um Indien als praktischen Dreh- und Angelpunkt für Südasiatische Mehrländerreisen zu positionieren. Der Branchenverband FAITH prognostiziert bei offizieller Verabschiedung und internationaler Vermarktung einen Anstieg des Freizeit-Tourismus um sieben Prozent innerhalb der nächsten zwölf Monate.
Für Veranstalter von Geschäftsreisen und Destination-Management-Unternehmen vereinfacht die Neuerung regionale Reisepläne, bei denen Delegierte zunächst nach Nepal, Sri Lanka, Bhutan oder in die VAE reisen und anschließend für weitere Meetings nach Indien zurückkehren. Auch Kreuzfahrtlinien im Indischen Ozean profitieren, da Passagiere nun innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums an mehreren indischen Häfen an Land gehen können, ohne ein neues ETA beantragen zu müssen.
Aus Compliance-Sicht gilt weiterhin die 30-Tage-Aufenthaltsgrenze ab der ersten Einreise; Überziehungen werden mit täglichen Strafen und möglichen zukünftigen Visa-Sperren geahndet. Fluggesellschaften wurden angewiesen, ihre Timatic-Datenfeeds bis zum 24. Juni zu aktualisieren, um die neue Formulierung abzubilden. Reisebüros sollten ihre automatischen Ticketregeln überprüfen, die mehr als zwei indische Wiedereinreisen innerhalb von 30 Tagen melden.
Tourismusakteure begrüßen die Maßnahme als umsatzneutral für die Staatskasse, aber „psychologisch wirkungsvoll“, um Indien als praktischen Dreh- und Angelpunkt für Südasiatische Mehrländerreisen zu positionieren. Der Branchenverband FAITH prognostiziert bei offizieller Verabschiedung und internationaler Vermarktung einen Anstieg des Freizeit-Tourismus um sieben Prozent innerhalb der nächsten zwölf Monate.
Quelle: Travel Man Today
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