
Das belgische Visumantragszentrum (CEV) in Kinshasa veröffentlichte am 23. Juni 2026 eine Mitteilung, dass die gesetzliche Gebühr für alle nationalen Langzeitvisa (Visum D) ab dem 1. Juli 2026 auf 250 € steigen wird. Die Erhöhung – von bisher 180 € – betrifft weltweit die Kategorien Studium, Arbeit, Familienzusammenführung und Investoren, da der Betrag durch eine Bundesverordnung festgelegt ist. Laut dem Einwanderungsamt (DVZ/OE) spiegelt die Gebührenerhöhung die gestiegenen Verwaltungskosten wider, die mit der biometrischen Erfassung, der Abgleichung mit EU-Informationssystemen und der Einführung eines vollständig digitalen Antragsportals, das noch in diesem Jahr erwartet wird, verbunden sind. Die Anpassung bringt Belgien auf das Niveau der Nachbarländer Niederlande (285 €) und Deutschland (250 €) und ist Teil eines umfassenderen Migrationsfinanzierungspakets, das das Parlament im März verabschiedet hat.
Unternehmen mit Mobilitätsteams müssen ihre Umzugsbudgets umgehend anpassen. So zahlt beispielsweise eine vierköpfige Familie bei einer innerbetrieblichen Versetzung künftig 1.000 € Visagebühren, was einem Anstieg von 280 € gegenüber Anträgen im Juni entspricht. Arbeitgeber, die Einwanderungskosten erstatten, sollten ihre Kostenkalkulationen und Entsendeschreiben aktualisieren, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Gebührenerhöhung betrifft auch Studierende, die im September 2026 ihr Studium beginnen wollen. Mehrere belgische Universitäten haben bereits Empfehlungen herausgegeben, die potenzielle Studierende auffordern, ihre Anträge möglichst vor dem 30. Juni einzureichen. Konsulate weisen jedoch darauf hin, dass Termine, die nach dem 30. Juni liegen – selbst wenn sie vorher gebucht wurden – der neuen Gebühr unterliegen. Einwanderungsberater rechnen mit einem kurzfristigen Anstieg der Antragszahlen vor Ablauf der Frist, was die Bearbeitungszeiten voraussichtlich verlängert. Sie empfehlen den Personalabteilungen, zeitkritische Versetzungen zu priorisieren, und raten Einzelpersonen, die Websites der Konsulate auf lokale Zahlungsmethoden zu prüfen, da einige Stellen bis zur Einführung des globalen „Working in Belgium“-Portals weiterhin Banküberweisungen statt Online-Kartenzahlungen verlangen könnten.
Unternehmen mit Mobilitätsteams müssen ihre Umzugsbudgets umgehend anpassen. So zahlt beispielsweise eine vierköpfige Familie bei einer innerbetrieblichen Versetzung künftig 1.000 € Visagebühren, was einem Anstieg von 280 € gegenüber Anträgen im Juni entspricht. Arbeitgeber, die Einwanderungskosten erstatten, sollten ihre Kostenkalkulationen und Entsendeschreiben aktualisieren, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Gebührenerhöhung betrifft auch Studierende, die im September 2026 ihr Studium beginnen wollen. Mehrere belgische Universitäten haben bereits Empfehlungen herausgegeben, die potenzielle Studierende auffordern, ihre Anträge möglichst vor dem 30. Juni einzureichen. Konsulate weisen jedoch darauf hin, dass Termine, die nach dem 30. Juni liegen – selbst wenn sie vorher gebucht wurden – der neuen Gebühr unterliegen. Einwanderungsberater rechnen mit einem kurzfristigen Anstieg der Antragszahlen vor Ablauf der Frist, was die Bearbeitungszeiten voraussichtlich verlängert. Sie empfehlen den Personalabteilungen, zeitkritische Versetzungen zu priorisieren, und raten Einzelpersonen, die Websites der Konsulate auf lokale Zahlungsmethoden zu prüfen, da einige Stellen bis zur Einführung des globalen „Working in Belgium“-Portals weiterhin Banküberweisungen statt Online-Kartenzahlungen verlangen könnten.
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