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Belgien verschärft Aufenthaltsregeln für EU-Arbeitssuchende und führt zweistufige Nachweispflicht für Jobsuche ein

Juni 16, 2026
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Belgien verschärft Aufenthaltsregeln für EU-Arbeitssuchende und führt zweistufige Nachweispflicht für Jobsuche ein
Der Ministerrat Belgiens hat am 15. Juni 2026 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es arbeitslosen EU-Bürgern deutlich erschwert, während der Arbeitssuche im Land ein Aufenthaltsrecht zu erhalten und zu behalten. Dem Entwurf zufolge müssen Antragsteller einer EU-Aufenthaltskarte auf Grundlage der Arbeitssuche künftig sowohl aktive Bewerbungen als auch die Anmeldung bei einer regionalen Arbeitsagentur wie Actiris oder VDAB nachweisen. Nach sechs Monaten erfolgt eine zweite Überprüfung: Nur wer eine „realistische Chance“ auf eine Anstellung vorweisen kann – etwa durch Qualifikationen, Weiterbildungen oder konkrete Einladung zu Vorstellungsgesprächen – behält seine Aufenthaltserlaubnis.

Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) erklärte, der neue Standard schließe Schlupflöcher, die es einigen Migranten ermöglichten, kommunale Sozialhilfe zu beziehen, ohne jemals in den Arbeitsmarkt einzutreten. Das Einwanderungsamt stellte 2025 insgesamt 1.266 solcher Genehmigungen aus, verzeichnete aber auch 705 Ablehnungen und 202 Widerrufe wegen Nicht-Einhaltung der Bedingungen. Besonders genau geprüft werden Anträge aus Rumänien und Bulgarien, da dort Fälle bekannt wurden, in denen Westbalkan-Staatsangehörige gefälschte EU-Dokumente nutzten.

Belgien verschärft Aufenthaltsregeln für EU-Arbeitssuchende und führt zweistufige Nachweispflicht für Jobsuche ein


Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Pakets, das mit dem EU-Pakt für Migration und Asyl abgestimmt ist, der letzte Woche in Kraft trat. Parallel dazu testet Belgien ein beschleunigtes Asylverfahren, das Anträge mit geringer Erfolgsaussicht innerhalb von drei Monaten abschließen soll. Zusammen spiegeln diese Initiativen einen politischen Kurswechsel hin zu strengeren Bedingungen wider – Schutz und Freizügigkeit werden nur noch denen gewährt, die dies nachweislich verdienen.

Für Arbeitgeber bedeutet die Verschärfung weniger administratives Hin und Her, aber mehr Vorarbeit. Multinationale Unternehmen, die regelmäßig Absolventen oder innergemeinschaftliche Mitarbeiter nach Brüssel versetzen, müssen von Anfang an belastbare Arbeitsverträge oder Ausbildungsnachweise vorlegen. Personalabteilungen sollten die Einarbeitungsfristen überprüfen, damit Neuankömmlinge die sechsmonatige Nachweispflicht erfüllen können; ein Versäumnis könnte zum plötzlichen Verlust des Aufenthaltsrechts und zur Ausweisung führen.

Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf vor der Sommerpause das Parlament passieren wird, mit einer dreimonatigen Übergangsfrist. Unternehmen wird daher geraten, laufende EU-internen Versetzungen umgehend zu prüfen. Die Kommunalverwaltungen, die den Großteil der Aufenthaltsverwaltung stemmen, begrüßen die klareren Regeln, da sie Rückstände abbauen und betrügerische Sozialhilfefälle eindämmen sollen. Kritiker, darunter Migrantenrechtsorganisationen, warnen jedoch, dass die Politik echte Arbeitssuchende in einer Phase verlangsamten Wachstums in der Eurozone benachteiligen könnte.
Quelle: The Brussels Times

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