
In einer Maßnahme, die die österreichische Einwanderungspolitik grundlegend verändern könnte, kündigte die Koalitionsregierung am 24. Juni 2026 an, dass ausländische Staatsangehörige, die ihre Mindeststrafen verbüßt haben, künftig direkt aus der Haft abgeschoben werden – ohne vorherige Überstellung in die Verwaltungshaft oder deren Zustimmung. Die Änderung, die in einer umfassenderen Novelle des Strafvollzugsgesetzes verankert ist, wurde nach der Kabinettssitzung am Mittwoch von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty vorgestellt. Nach den derzeitigen Bestimmungen erfordert die Abschiebung die schriftliche Zustimmung des Inhaftierten sowie eine zusätzliche Zeit in der sogenannten „Schubhaft“ (Ausreisehaft), ein Verfahren, das von Behörden als bürokratisch und kostenintensiv kritisiert wird. Die Reform gilt für Gefangene, gegen die bereits ein Einreiseverbot verhängt wurde; Verurteilte wegen schwerer Gewalt-, Sexual- oder Terrordelikte bleiben ausgeschlossen. Regierungsangaben zufolge könnten so bis zu 300 Abschiebungen pro Jahr beschleunigt werden, was die chronische Überbelegung der Gefängnisse – derzeit bei 108 % Auslastung – lindert und Millionen an Haftkosten einspart. Für Manager im Bereich globale Mobilität hat der Vorschlag zwei praktische Folgen: Erstens könnten Unternehmen, die Ausländer mit Arbeitserlaubnis beschäftigen, bei der Verlängerung oder Beantragung von Visa mit strengeren Hintergrundprüfungen rechnen. Zweitens kann jeder Mitarbeiter, der aufgrund einer Strafverurteilung seinen legalen Aufenthaltsstatus verliert, nun schneller abgeschoben werden, was das Zeitfenster für Berufungen oder humanitäre Anträge verkürzt. Einwanderungsanwälte empfehlen daher frühzeitige Compliance-Prüfungen und die sofortige Einlegung von Rechtsmitteln nach Zustellung eines Abschiebebescheids. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass automatische Abschiebungen nach Verbüßung der Strafe die Verhältnismäßigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren verletzen könnten, wenn etwa familiäre Bindungen oder Asylanträge zu schnell geprüft werden. Das Justizministerium betont, dass jeder Fall weiterhin individuell geprüft wird und die neuen Regelungen nach einer sechswöchigen öffentlichen Konsultation am 1. November 2026 in Kraft treten sollen. Österreichs härtere Gangart spiegelt einen europaweiten Trend wider, der Straf- und Einwanderungsrecht stärker verknüpft. Deutschland und Schweden haben ähnliche Direktabschiebungen aus dem Gefängnis eingeführt, und die EU-Innenminister fordern die Mitgliedstaaten auf, die Rückführungen von Drittstaatsangehörigen mit rechtskräftigen Abschiebebescheiden bis 2027 „dramatisch zu erhöhen“.
Quelle: ORF News
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