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Parlament setzt umstrittene „Schubhaft-Novelle“ auf Ausschussagenda und signalisiert strengere Haftregeln

Juni 26, 2026
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Parlament setzt umstrittene „Schubhaft-Novelle“ auf Ausschussagenda und signalisiert strengere Haftregeln
Am 25. Juni 2026 hat der Verfassungsausschuss des österreichischen Parlaments die seit langem diskutierte „Schubhaft-Novelle“ auf die Tagesordnung seiner 14. Sitzung gesetzt und damit das Gesetz einen Schritt näher an die Verabschiedung gebracht. Der von Abgeordneten der Oppositionspartei FPÖ entworfene, später aber prinzipiell von der Regierungskoalition unterstützte Verfassungsänderungsentwurf erweitert die Situationen, in denen Behörden Drittstaatsangehörige bis zur Abschiebung in Haft nehmen können.

Wesentliche Punkte sind die Verlängerung der maximalen Schubhaftdauer von 18 auf 24 Monate für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, die Einführung elektronischer Überwachung für Fälle mit Fluchtgefahr, die nicht in geschlossenen Einrichtungen untergebracht sind, sowie die Möglichkeit, unbegleitete Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren festzuhalten, wenn ihre Identität innerhalb von 72 Stunden nicht geklärt werden kann.

Menschenrechtsorganisationen haben bereits Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG geäußert. Das Innenministerium argumentiert, dass der neue EU-Pakt für Migration und Asyl, der am 12. Juni 2026 in Kraft tritt, den Mitgliedstaaten größere Spielräume für Haftmaßnahmen zur schnellen Durchsetzung von Rückführungen einräumt.

Parlament setzt umstrittene „Schubhaft-Novelle“ auf Ausschussagenda und signalisiert strengere Haftregeln


Wirtschafts- und Migrationsrechtler warnen, dass die erweiterte Definition von „öffentlicher Ordnung“ unbeabsichtigt auch Personen erfassen könnte, die sich zwar noch innerhalb der 90-tägigen visafreien Aufenthaltsdauer befinden, aber keinen Nachweis über die Weiterreise erbringen können – ein Szenario, das bei Start-up-Gründern, die das österreichische Tech-Ökosystem sondieren, häufig vorkommt.

Für Arbeitgeber ist die Auswirkung vor allem indirekt: Nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Behörden abgelehnten Asylwerbern Aufenthaltsbeschränkungen in sogenannten „Rückkehrzentren“ in der Nähe von Industriegebieten auferlegen. Dies kann Reputationsrisiken für nahegelegene Betriebe mit sich bringen und die lokale Arbeitsmarktprüfung bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen erschweren.

Unternehmen, die Red-White-Red-Cards sponsern, sollten daher die Ablehnungsquoten genau beobachten und sicherstellen, dass Angehörige einen gültigen Aufenthaltsstatus behalten, da Haftmaßnahmen zu familiären Trennungen führen können.

Nächste Schritte: Der Verfassungsausschuss muss seinen Bericht innerhalb von sechs Wochen vorlegen, danach geht der Entwurf ins Plenum. Da das Gesetz das 1988 erlassene Freiheitsentziehungsgesetz ändert, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Beobachter rechnen im Juli mit einer knappen Abstimmung. Bei Verabschiedung würden die meisten Regelungen am 1. Oktober 2026 in Kraft treten, was Personalabteilungen und Relocation-Dienstleistern nur wenig Zeit lässt, ihre Compliance-Prozesse anzupassen.
Quelle: Parlament Österreich – Legislative Database

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