
Grenzbeamte an der Ambassador Bridge in Windsor beschlagnahmten rund 23.000 CAD an nikotinhaltigen E-Zigaretten und Zubehör von einem Autofahrer, der die Waren bei der Einreise nicht deklarierte, bestätigte die Canada Border Services Agency (CBSA) am späten Mittwoch. Der Fund vom 24. Juni führte zu einer Verwaltungsstrafe von 21.000 CAD gemäß dem Zollgesetz. Obwohl Tabak- und Vape-Produkte für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden dürfen, müssen Reisende – sowohl Einwohner als auch Besucher – alle Mengen deklarieren und können Abgaben oder Steuern zahlen müssen, wenn die zollfreien Freimengen überschritten werden. Die CBSA berichtet, dass nicht deklarierte Vapes ein wachsender Trend sind, bedingt durch Preisunterschiede zwischen US-amerikanischen und kanadischen Einzelhandelsmärkten sowie durch Kanadas Vorschriften zu Aromen und Nikotingehalten. Die Behörde hat die Kontrollen von Pkw vor der Sommersaison und der Fußball-WM 2026 verstärkt, da mit einem starken Anstieg des Grenzverkehrs gerechnet wird. Im Jahr 2025 beschlagnahmte die CBSA landesweit über 220.000 einzelne Vape-Produkte – ein Anstieg von 37 % gegenüber 2024. Unternehmen, deren Mitarbeiter zwischen US-amerikanischen Zentren (z. B. Detroit) und kanadischen Standorten pendeln, sollten ihre Reisenden über die Deklarationsregeln informieren; Strafen können sowohl gegen Firmenfahrzeuge als auch gegen einzelne Fahrer verhängt werden, und Verzögerungen durch Beschlagnahmungen können Just-in-Time-Lieferungen gefährden. Die CBSA empfiehlt Reisenden, das Tool „I Declare“ zu nutzen und Kaufbelege griffbereit zu halten. Eine Nichtdeklaration kann zudem den NEXUS-Status als vertrauenswürdiger Reisender gefährden.
Quelle: Sarnia News Today