
Das Innenministerium hat am 24. Juni stillschweigend sein e-Visa-Portal aktualisiert und die Gültigkeitsdauer des Standard-e-Touristenvisums von 60 auf 120 Tage verlängert sowie unbegrenzte Einreisen innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Reisende, die nach dem 12. Juni eine Genehmigung erhalten haben, berichten bereits, dass auf ihrer elektronischen Reisegenehmigung „Mehrfache Einreisen“ vermerkt ist. Die Änderung folgt auf Rückmeldungen aus der Tourismusbranche, wonach die bisherige 60-Tage-Frist mit maximal zwei Einreisen Wiederholungsreisen innerhalb der Region erschwerte – ein wachsender Trend bei digitalen Nomaden und Urlaubern aus Südostasien, die Indien mit Sri Lanka oder Nepal kombinieren. Die längere Gültigkeit bringt Indien zudem auf Augenhöhe mit ASEAN-Konkurrenten wie Thailand, die Visa bei Ankunft für 90 Tage anbieten. An den Abläufen ändert sich nichts: Anträge müssen weiterhin mindestens vier Tage vor Reiseantritt eingereicht werden, biometrische Daten werden bei Ankunft erfasst, und die Einreise ist auf 32 ausgewiesene Flughäfen sowie sechs Seehäfen beschränkt. Die Gebühren bleiben unverändert, jedoch wurden Fluggesellschaften gebeten, ihre Check-in-Systeme an die neue 120-Tage-Regel anzupassen. Für Unternehmen erleichtert die Maßnahme die Organisation kurzfristiger Einsätze: Regionale Vertriebsleiter können mit einer einzigen Genehmigung mehrfach hin- und herreisen, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Auch Kreuzfahrtveranstalter mit Heimathäfen in Mumbai und Kochi erwarten reibungslosere Einschiffungen für Passagiere, die im Vorjahr nach Landgängen in Malé oder Dubai neue Genehmigungen beantragen mussten. Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass die Verlängerung kein Arbeitsrecht gewährt; wer entlohnte Tätigkeiten ausübt, benötigt weiterhin ein Arbeits- oder Geschäftsvisum. Überziehungen werden mit einer Geldstrafe von 300 US-Dollar pro Monat geahndet, und alle Reisenden müssen einen Ausdruck der e-Visa-Genehmigung bei der Grenzkontrolle vorlegen.
Quelle: iMedia / TravelManToday
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