
Das Ministerium für Zivilluftfahrt hat „Air Suvidha 2.0“ gestartet, eine überarbeitete Online-Selbsterklärung, die jeder Passagier, der nach Indien einreist, innerhalb von 24 Stunden vor Reisebeginn ausfüllen muss. Das System, das am 25. Juni 2026 aktiviert wurde, verlangt von Reisenden die Offenlegung ihrer 21-tägigen Reisehistorie, möglicher Kontakte zu Ebola-betroffenen Gebieten sowie relevanter Symptome. Bei der Ankunft zeigen Passagiere einfach den QR-Code auf ihrem Handy an der Einwanderungskontrolle oder an den neuen Internationalen Gesundheitsstationen vor; Papierformulare werden nicht akzeptiert.
Air Suvidha wurde ursprünglich während der COVID-19-Pandemie eingeführt und 2024 eingestellt. Die Reaktivierung erfolgt, nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 17. Mai 2026 den Ebola-Ausbruch des Bundibugyo-Stamms in Zentralafrika zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärt hat. Die indische Generaldirektion für Gesundheitsdienste (DGHS) betont, dass das digitale System den Echtzeit-Datenaustausch zwischen Flughäfen, Einwanderungsbehörden und staatlichen Krankheitsüberwachungseinheiten ermöglicht, was die Kontaktverfolgung beschleunigt und Warteschlangen verkürzt.
Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagieren ohne ausgefülltes Formular das Boarding zu verweigern. Zudem müssen die Airlines ihre Passagierlisten (Advance Passenger Information System, APIS) vier Stunden vor Abflug an die DGHS übermitteln, um Risikopersonen zu identifizieren. Branchenverbände wie der Board of Airline Representatives in India (BAR-I) unterstützen die Maßnahme, warnen jedoch, dass kurzfristige Reisende schnell informiert werden müssen, um verpasste Flüge zu vermeiden.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter grenzüberschreitend entsenden, bedeutet die neue Regelung einen zusätzlichen administrativen Schritt, jedoch derzeit keine Quarantänepflicht. Mobility-Teams sollten: (1) den Air Suvidha-Link in die Reisegenehmigungsprozesse integrieren, (2) Reisende über die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung informieren und (3) die DGHS-Hinweise beobachten, falls vor Abreise Tests für Transitpassagiere aus Ebola-Gebieten verpflichtend werden.
Die Nichtabgabe korrekter Angaben wird gemäß den Aircraft (Public Health) Rules mit Geldstrafen bis zu 50.000 INR und möglicher Einreiseverweigerung geahndet. Das Portal ist weltweit zugänglich und unterstützt derzeit 11 Sprachen; im nächsten Monat werden arabische und französische Versionen hinzugefügt, um Reisende aus dem Golf- und afrikanischen Raum zu unterstützen.
Air Suvidha wurde ursprünglich während der COVID-19-Pandemie eingeführt und 2024 eingestellt. Die Reaktivierung erfolgt, nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 17. Mai 2026 den Ebola-Ausbruch des Bundibugyo-Stamms in Zentralafrika zur internationalen Gesundheitsnotlage erklärt hat. Die indische Generaldirektion für Gesundheitsdienste (DGHS) betont, dass das digitale System den Echtzeit-Datenaustausch zwischen Flughäfen, Einwanderungsbehörden und staatlichen Krankheitsüberwachungseinheiten ermöglicht, was die Kontaktverfolgung beschleunigt und Warteschlangen verkürzt.
Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagieren ohne ausgefülltes Formular das Boarding zu verweigern. Zudem müssen die Airlines ihre Passagierlisten (Advance Passenger Information System, APIS) vier Stunden vor Abflug an die DGHS übermitteln, um Risikopersonen zu identifizieren. Branchenverbände wie der Board of Airline Representatives in India (BAR-I) unterstützen die Maßnahme, warnen jedoch, dass kurzfristige Reisende schnell informiert werden müssen, um verpasste Flüge zu vermeiden.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter grenzüberschreitend entsenden, bedeutet die neue Regelung einen zusätzlichen administrativen Schritt, jedoch derzeit keine Quarantänepflicht. Mobility-Teams sollten: (1) den Air Suvidha-Link in die Reisegenehmigungsprozesse integrieren, (2) Reisende über die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung informieren und (3) die DGHS-Hinweise beobachten, falls vor Abreise Tests für Transitpassagiere aus Ebola-Gebieten verpflichtend werden.
Die Nichtabgabe korrekter Angaben wird gemäß den Aircraft (Public Health) Rules mit Geldstrafen bis zu 50.000 INR und möglicher Einreiseverweigerung geahndet. Das Portal ist weltweit zugänglich und unterstützt derzeit 11 Sprachen; im nächsten Monat werden arabische und französische Versionen hinzugefügt, um Reisende aus dem Golf- und afrikanischen Raum zu unterstützen.
Quelle: The Indian Express